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Landkreis Trier-Saarburg

Der Landkreis Trier-Saarburg ist ein Landkreis im Westen von Rheinland-Pfalz an der Grenze zum Großherzogtum Luxemburg. Er grenzt im Norden an den Landkreis Bitburg-Prüm, im Norden und Osten an den Landkreis Bernkastel-Wittlich, im Osten kurz an den Landkreis Birkenfeld und im Süden an die saarländischen Landkreise St. Wendel und Merzig-Wadern. Die kreisfreie Stadt Trier, die ganz vom Landkreis Trier-Saarburg umgeben wird, ist Sitz der Kreisverwaltung.

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Der Landkreis Trier-Saarburg erstreckt sich vom Bitburger Land über die Mosel bis in den westlichen Hunsrück hinein. Im Westen bildet die Sauer und die Obermosel die Grenze zu Luxemburg. Größere Flüsse im Kreisgebiet sind neben der Mosel, die Saar und die Ruwer. Hier liegt ein bedeutendes deutsches Weinanbaugebiet (Mosel-Saar-Ruwer).

Das heutige Kreisgebiet gehörte bis 1794 überwiegend zum Kurfürstentum Trier und zur Grafschaft Luxemburg, danach war es französisch besetzt. Nach dem Wiener Kongress kam das Gebiet an Preußen. Diese bildeten 1816 die beiden Landkreise Trier und Saarburg unter Ausschluss der Stadt Trier, innerhalb der Provinz Niederrhein (ab 1822 Rheinprovinz). 1946 kamen beide Landkreise Trier und Saarburg zu Rheinland-Pfalz (zunächst Regierungsbezirk Trier). Im Rahmen der Kreisreform 1969 wurden beide Kreise zum heutigen Landkreis Trier-Saarburg vereinigt.

Die Gebietsreform - auch als "(Kommunale) Neugliederung" bezeichnet - ist die Bildung größerer politischer und zugleich auch Verwaltungseinheiten auf der jeweiligen Ebene der Gemeinden, Landkreise bzw. Kreise, Stadtkreise bzw. kreisfreien Städte in Deutschland.

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Die Gemeinde- und die Kreisreform wurden entweder zeitlich getrennt oder gleichzeitig durchgeführt. Die Bürger wurden nicht befragt und hatten keine Möglichkeit, darüber abzustimmen.

Für die Gebietsreform der Gemeinden wurde eine Reihe von Grundsätzen entwickelt, die auf eine Vergrößerung der bestehenden Einheiten durch Eingemeindung oder Vereinigung benachbarter Gemeinden abzielte. Ziele sind u.a. Einsparungen und Effizienzsteigerung der Kommunalverwaltung und weiterer Einrichtungen.

Bei der Zusammenlegung annähernd gleich großer Gemeinden wird meistens ein neuer Gemeindename eingeführt. Bei der Eingliederung kleinerer Gemeinden behält die größere in der Regel ihren Namen.

Die Eingliederung oder Vereinigung von Gemeinden setzte bereits gegen Ende des 19. Jahrhunderts ein, als viele Städte im Zusammenhang mit der Industrialisierung wuchsen und neue Flächen benötigten. Das war überwiegend im rheinisch-westfälischen Industrieraum (Ruhrgebiet) der Fall, wo Gemeinden inzwischen auf eine Größe von mehr als 100.000 Einwohnern angewachsen waren.

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Zwischen 1967 und 1978 reduzierten die westlichen Bundesländer die Zahl ihrer Gemeinden. Dies wurde teils durch Vereinbarungen zwischen den Gemeinden auf freiwilliger Basis, d.h. die Gemeinden entschieden, in welcher Weise sie künftig zusammen arbeiten wollten, teils durch Hoheitsakte erreicht. Während in einigen Ländern Eingemeindungen und Gemeindezusammenschlüsse vorherrschten, wurden in Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein neue Gemeindezusammenschlüsse auf Zwischenstufe errichtet (Samtgemeinden, Verbandsgemeinden, Ämter).

Vor der Reform gab es in der Bundesrepublik etwa 24.000 Gemeinden, von denen 10.760 weniger als 500 Einwohner hatten sowie 139 kreisfreie Städte und 425 (Land-)Kreise. Nach der Reform blieben 8505 Gemeinden, 92 kreisfreie Städte und 235 (Land-)Kreise.

Nach einer je nach Bundesland unterschiedlichen Übergangsphase schloss der Gesetzgeber Mitte der 1970er Jahre die Gemeindereform ab, indem er per Gesetz die Neugliederung der Gemeinden beschloss.

Diese Neuordnungen stießen bei den Bürgern nicht immer auf Gegenliebe. Beispiele sind

die Stadt Villingen-Schwenningen
die ehemalige Stadt Lahn
die Stadt Papenburg mit der ehemaligen Kreisstadt Aschendorf
die Stadt Wesseling
der Ennepe-Ruhr-Kreis mit der ehemals kreisfreien Stadt Witten
die Stadt Bochum mit der ehemals kreisfreien Stadt Wattenscheid oder
die Stadt Bottrop (Glabotki).
die Stadt Herne mit der ehemals kreisfreien Stadt Wanne-Eickel
die Stadt Gifhorn mit der Gemeinde Gamsen
die ehemalige Stadt Kettwig

In einzelnen Fällen wurden die Vereinigungen durch die Gerichte wieder rückgängig gemacht. In Niedersachsen hat der Landtag 1990 eine Korrektur der Gemeindereform beschlossen und der Stadt Aschendorf sowie den Gemeinden Langförden, Vörden und Mulsum die kommunale Selbstverwaltung wiedergegeben. Dieses Gesetz ist jedoch vom Bundesverfassungsgericht gekippt worden. Einige Berühmtheit erlangte 1978 auch das Dorf Ermershausen mit etwa 800 Einwohnern im Landkreis Haßberge. Es widersetzte sich vehement der Eingliederung in die Gemeinde Maroldsweisach. Das gipfelte in einer Besetzung des Rathauses und der Errichtung von Barrikaden durch Bürger von Ermershausen, mit dem Zweck die Verlegung der Gemeindeverwaltung nach Maroldsweisach zu verhindern.

Das Dorf wurde schließlich von mehreren Hundertschaften der Bereitschaftspolizei gestürmt und das Rathaus geräumt. Seit 1994 ist Ermershausen jedoch wieder selbständig. Im Niedersächsischen Gifhorn wurde von den Bewohnern der Gemeinde Gamsen vehement Widerstand geleistet. Das gipfelte 1974 in der Abladung von mehreren Tonnen Mist in und um das Gifhorner Rathaus. Die Gemeinde Horgau in Bayern erreichte durch ein Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes 1983, dass die Eingemeindung nach Zusmarshausen aufgehoben wurde.

Als gelungenes Beispiel kann die Gemeindereform der Städte Treysa und Ziegenhain in Nordhessen angeführt werden. Aus den nur 5 km auseinanderliegenden Städten wurde die neue Stadt Schwalmstadt mit 20.000 Einwohnern gebildet, die dadurch zur größten Stadt im ebenfalls neu gegründeten Schwalm-Eder-Kreis wurde. Nach nunmehr dreißig Jahren ist sie in Symbiose zusammengewachsen.

Nach der deutschen Wiedervereinigung gingen auch die neuen Bundesländer Gemeindereformen an. In einzelnen Ländern ist sie bis heute noch nicht abgeschlossen, so dass sich die Zahl der Gemeinden in Deutschland (Frühjahr 2003: über 13.000) noch weiter verringern dürfte.

Für die Gebietsreform der (Land-)Kreise, Stadtkreise bzw. kreisfreien Städte wurde eine Reihe von Grundsätzen entwickelt, die auf eine Vergrößerung der bestehenden Einheiten abzielte.

In Nordrhein-Westfalen galten als Mindestgröße 150.000, in Verdichtungsgebieten sogar 200.000 Einwohner. Ansonsten waren die Grundsätze des Landesentwicklungsplans zu berücksichtigen, wonach die Kreise wirtschaftsräumliche Einheiten darstellen und in ihren Grenzen eine ausgewogene Vielfalt von Gemeinden des Typs A (Unterzentren) und B (Mittelzentren) haben sollten. Entwicklungsachsen durften nicht Grenzen sein, sondern wegen der Interdependenz der beiderseitigen Nutzung quergeschnitten werden.

Die ersten Landkreise im heutigen Sinne wurden gebildet, als Preußen sein Staatsgebiet am 30. April 1815 in Provinzen und Regierungsbezirke und anschließend am 23. April 1816 in Landkreise aufteilte. Schon wenige Jahre danach wurden die ersten "Kreisreformen" durchgeführt, bei denen einzelne Landkreise aufgelöst und mit benachbarten Kreisen vereinigt wurden. Beispiele: 1819 die Korrektur der Kreiseinteilung im westfälischen Regierungsbezirk Arnsberg, 1823 die Vereinigung der Landkreise Dinslaken und Essen zum neuen Landkreis Duisburg und die Zusammenlegung der Landkreise Rheinberg und Geldern, 1832 die Vereinigung des Landkreises Bünde mit dem Landkreis Herford und die Vereinigung des Landkreises Brakel mit dem Landkreis Höxter.

Größere Gebietsreformen wurden in der Weimarer Zeit durchgeführt. Insbesondere im Ruhrgebiet wurde am 1. August 1929 eine große Kreisreform durchgeführt. Seinerzeit entstanden u.a. der Ennepe-Ruhr-Kreis, der Rheinisch-Bergische Kreis, der inzwischen wieder aufgelöste Rhein-Wupper-Kreis sowie die kreisfreien Städte Remscheid und Wuppertal. Die größten Kreisreformen wurden in Westdeutschland jedoch in den 1960er und 1970er Jahren durchgeführt.

Die in Niedersachsen zum 1. August 1977 abgeschlossene Kreisreform musste auf Beschluss des Staatsgerichtshofes Bückeburg korrigiert werden. Der aufgelöste Landkreis Friesland und die Stadt Jever hatten Klage gegen das Reformgesetz erhoben und Recht bekommen. Der Landkreis Friesland hat sich 1980 aus den bis zur Kreisreform bestehenden Gemeinden zurückgebildet. Die Gemeinden waren in zwei verschiedenen Landkreisen unterteilt.

Auch die neuen Bundesländer führten nach der Wiedervereinigung Kreisreformen durch.
Hier muss jedoch folgendes vorbemerkt werden: Die DDR war nach Auflösung der Länder im Jahre 1952 in 14 Bezirke (ohne Ost-Berlin) und in 217 Landkreise gegliedert worden. Davor gab es im Gebiet der DDR nur 132 Landkreise. Insofern handelt es sich bei den neueren Reformen quasi um eine umgekehrte Kreisreform.

Nach Abschluss aller Kreisreformen in Deutschland reduzierte sich die Gesamtzahl der (Land-)Kreise von 614 auf 323.
In Mecklenburg-Vorpommern wurde eine Kreisreform beschlossen, bei der die bisherigen kreisfreien Städte zusammen mit den bisherigen Landkreisen fünf neue Großkreise bilden. Auch in Sachsen-Anhalt wird die Anzahl der Landkreise mit Wirkung vom 1. Juli 2007 deutlich auf elf reduziert.

Wappen
Beschreibung:

Neunmal von Silber und Blau geteilt, überdeckt von einem durchgehenden roten Kreuz, das mit einem goldenen Herzschild belegt ist, darin auf schwarzem Berg eine rote Zinnenburg mit nach vorne gerücktem Spitzentürmchen (Wappen-Genehmigung 31. März 1970)

Bedeutung:

Das rote Kreuz steht für das Kurfürstentum Trier, die silber-blaue Schildteilung ist dem Wappen von Luxemburg entnommen und die Burg symbolisiert die Saarburg, die aus dem Stadtwappen der gleichnamigen Stadt entnommen ist.

Durch das Kreisgebiet führt die Bundesautobahn A 1 Saarbrücken-Trier-Köln und die A 64 Trier-Luxemburg. Ferner wird das Kreisgebiet von mehreren Bundesstraßen und Kreisstraßen erschlossen. Die Bundesstraßen im Landkreis sind die B 49, B 51, B 52, B 53, B 268, B 407 und die B 419.


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