Berufe

Wer als Versicherungsmakler tätig sein möchte, benötige die Autorisierung durch die IHK. Diese Erlaubnis kann eingeschränkt oder uneingeschränkt erteilt werden.

Ausnahmen bilden hier z.B. KFZ-Händler, die Versicherungen lediglich als Dienstleistung ergänzend zu ihrem Angebot anbieten. Hier ist der Antrag auf Befreiung möglich. Detailierte Informationen wer die Erlaubnis benötigt und wer nicht, erteilt die zuständige IHK-Geschäftsstelle.