Heute – so sagt man - gibt es nichts, was man nicht versichern kann. Um diesen Bedarf zu decken sind Stand 2010 in Deutschland 626 Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds zugelassen Aber eine gesetzliche Definition gibt es noch immer nicht.

Bezeichnet wird eine Versicherung als „Beseitigung des Risikos eines Einzelnen durch Beiträge von Vielen“ genauso wie „die planmäßige Deckung eines im Einzelnen ungewissen, im ganzen aber schätzbaren Geldbedarfs auf der Grundlage eines zwischenwirtschaftlichen Risikoausgleichs“.