Unisex-Tarife

Der Unterschied zwischen Männern und Frauen hatte bisher auch Einfluss auf die Versicherungsbeiträge. Nun hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass Versicherungsgesellschaften das Geschlecht nicht mehr als Kriterium für unterschiedliche Beiträge oder Leistungen verwenden dürfen.

(Rechtssache C-236/09.) Bis spätestens Ende 2012 muss auf Unisex-Tarife umgestellt sein. Die bislang übliche Berücksichtigung des Geschlechts als Risikofaktor für Versicherungsbeiträge diskriminiert Frauen und ist deswegen ungültig. Die Branche befürchtet, dass dies zu Beitragserhöhungen führt; die EU-Kommission sowie die Verbraucherschützer begrüßen jedoch dieses Urteil - denn - die Gleichberechtigung beider Geschlechter ist ein hohes soziales und politisches Gut!