Urlaubsreisen

Der bezahlte Jahresurlaub entstammt der Zeit des Kaiserreiches und dem althochdeutschen Wort für "erlauben". Bis heute ist dies die Zeit, die ein Arbeitnehmer seinem Arbeitsplatz berechtigt (mit Genehmigung) für einen bestimmten Zeitraum fernbleiben darf. In Deutschland gibt es inzwischen verschiedene Arten des Urlaubes: Mutterschutz und Erziehungsurlaub, Sonderurlaub sowie den Erholungsurlaub.

Auf den Erholungsurlaub besteht ein gesetzlicher Anspruch pro Kalenderjahr. Bei diesen vielen Möglichkeiten des Urlaubes ist es immer noch der Erholungsurlaub, der für die Reiselust, sprich Erholung in fremden Ländern genutzt wird. Daher stammt auch die Bezeichnung Urlaubsreise.