Infolgedessen ist das Steuerrecht ein autonomes Rechtsgebiet, das keine Verbindung zum Zivilrecht hat. Es wird in zwei Bereiche unterteilt – das allgemeine und das besondere Steuerrecht. Allgemein ist unter anderem die Abgabenordnung, der Bewertungssatz oder die Finanzgerichtsordnung, zum besonderen Steuerrecht zählt z.B. das Einkommensteuergesetz.

Die im Gesetz verankerten Prinzipien des deutschen Steuerrechts sind die Besteuerung der Leitungsfähigkeit, das Sozialstaatsprinzip, die Gesetzmäßigkeit sowie die Gleichmäßigkeit der Besteuerung und das Nettoprinzip.