Bei den Lohnsteuerklassen I – VI werden die unterschiedlichen Einkommen eingestuft wie beispielsweise ledige (I), getrennt lebende (I) oder Menschen mit mehreren steuerpflichtigen Arbeitsstellen (VI). Für Ehe-Paare gibt es dann verschiedene Möglichkeiten wie z.B. III / V oder IV / IV. Eine kompetente, ausführliche Beratung ist hier anzuraten, da sich die Wahl der Steuerklassen nach der Höhe des Einkommens richten sollte. Ob für Privatpersonen und Firma - da das Gebiet der Steuern mit allen Vorschriften und Gesetzen sehr umfangreich und für manchen unüberschaubar ist, bieten Steuerberater ihre Dienste an.

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