Die Form der Preisangaben schreibt §7 der Preisangabenverordnung vor. Die Preise sind entweder auf Tischen auszulegen oder dem Gast bei Bestellung oder Abrechnung auf Verlangen vorzulegen. Die Preisangaben müssen in Endpreisen erfolgen (incl. Bedienung und Steuer). Auch Angebotsform und Preise der Getränke sind festgelegt.

Das Gaststättengesetz schreibt z.B. in §6 vor, „mindestens ein alkoholfreies Getränk nicht teurer zu verabreichen als das billigste alkoholische Getränk“. Die Zusatzstoff-Zulassungsverordnung regelt den Inhalt und die Bezeichnung sämtlicher Zusatzstoffe und die Information darüber. Und schlussendlich ist die Speisekarte auch ein Preisverzeichnis im kaufmännischen Sinne und unterliegt einer Aufbewahrungsfrist von mindestens &6 Jahren (§147 der Abgabenordnung).