Doch was in der Umsetzung der Phantasie freien Lauf lässt, ist bei der Form der Angebote klar geregelt. Die Gestaltung einer Speisekarte unterliegt nach deutschem Recht Vorschriften aus verschiedenen Rechtsgebieten. Denn die Speisekarte ist auch eine „Verbraucherinformation“, die nicht irreführen darf.

Mit seiner Speisekarte informiert der Gastwirt darüber, mit welchen Lebensmitteln er die Speisen zubereitet. Die grundsätzlichen Informationspflichten und Begriffsdefinitionen sind im Lebensmittelrecht festgehalten. Diese müssen im Inhalt der Speisekarte Beachtung finden und sind bei Zuwiderhandlung straf- oder bußgeldbewehrt.