Kammern und Verbände

Nach langen Vorarbeiten und politischen Diskussionen trat am 01.10.1879 im Deutschen Reich die am 01.06.1878 verkündete „Rechtsanwaltsverordnung“ in Kraft. Bestandteil waren Rechtsanwaltsordnung, Rechtsanwaltsgebührenordnung, Gerichtsverfassungsgesetz, Zivil- und Strafprozessordnung, Konkursordnung und Teile der Justizreform. Im Laufe der Zeit bildeten sich einzelne Rechtsanwaltskammern, die sich 1908 vereinigten.

Einige Wochen nach der Machtergreifung Hitlers im Deutschen Reich wurde die Reichsrechtsanwaltskammer durch Verordnung des Reichspräsidenten als Dachorganisation der reichsdeutschen Rechtsanwaltskammern errichtet.