Fachrichtungen / Fachanwalt

Die Bezeichnung Fachanwalt ist ein einem Rechtsanwalt verliehener Titel, der dem Nachweis dienen soll, auf einem bestimmten Rechtsgebiet über besondere Kenntnisse und Erfahrungen zu verfügen. Die nötigen Voraussetzungen zum Erwerb und Führen des Fachanwaltstitels sind in Deutschland in der Fachanwaltsordnung (FAO) geregelt.

Mittlerweile gibt es für folgende 20 Rechtsgebiete Fachanwaltsbezeichnungen: Agrarrecht, Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Bau- und Architektenrecht, Erbrecht, Familienrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Handels- und Gesellschaftsrecht, Informationstechnologierecht, Insolvenzrecht, Medizinrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Sozialrecht, Steuerrecht, Strafrecht, Transport- und Speditionsrecht, Urheber- und Medienrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht, Verwaltungsrecht.