Der Rechtsanwalt berät den Kunden nicht nur über die Rechtslage sondern auch über mögliche Erfolgschancen, erforderliche Beweissicherungen, anfallende Kosten und ein mögliches Kostenrisiko. Bei Bußgeldverfahren und Strafprozessen tritt der Rechtsanwalt als Verteidiger auf.

In Zivilprozessen vor Landgericht, Oberlandesgericht oder dem Bundesgerichtshof besteht die Verpflichtung, sich durch einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen. Geregelt sind diese Leistungen im Rechtsberatungsgesetz (früher Rechtsdienstleistungsgesetz). Die außergerichtliche Rechtsberatung ist zwischenzeitlich auch durch Nicht-Anwälte erlaubt. Für die Vertretung vor Gericht gilt weiterhin das Anwaltsmonopol.