Kommt ein Fall vor Gericht, so tritt der Staatsanwalt als Vertreter der Anklagebehörde auf. Er verliest die Anklageschrift, beteiligt sich an der Beweisaufnahme und hält abschließend ein Plädoyer.

Grundsätzlich kann sich jedermann in jedem Verfahren durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Die Aufgabe des Rechtsanwaltes besteht darin, dem Auftraggeber = Mandant mit rechtsstaatlichen Mitteln zu seinem Recht zu verhelfen. Sie können jedermann beraten und vertreten sofern sie nicht in derselben Angelegenheit für die Gegenseite tätig sind oder andere Vertretungsverbote bestehen.