Staatsanwalt / Rechtsanwalt

Der Staatsanwalt ist zuständig für das Ermittlungsverfahren und entscheidet, ob der Beschuldigten wegen einer Straftat anklagt wird. Die Staatsanwaltschaft hat die Verfahrensherrschaft im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren auch Vorverfahren. Er fungiert nach einer öffentlichen Klage in der Hauptverhandlung als Anklagevertreter.

Dem Staatsanwalt obliegt die rechtliche Würdigung des meist von der Polizei ermittelten Sachverhaltes. Er entscheidet über den Abschluss eines Ermittlungsverfahrens. Der Staatsanwalt kann Anklage erheben, Strafbefehl bei Gericht beantragen oder das Verfahren einstallen. Lässt das vorläufige Ermittlungsergebnis noch keine hinreichende rechtliche Würdigung zu, so kann er die weitere Ermittlung durch die Polizei veranlassen.