Um die Schwarzarbeit zu verhindern und dagegen vorgehen zu können gibt es das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung „SchwarzArbG“ . Dort ist der Begriff wir folgt definiert: „Ausübung von Dienst- oder Werkleistungen unter Verstoß gegen Steuerrecht und Sozialversicherungsrecht, unter Umgehung der Mitteilungspflicht gegenüber der Bundesagentur für Arbeit, Trägern der Grundsicherung, Sozialämtern oder ohne Gewerbeanmeldung bzw. Eintragung in die Handwerksrolle, obwohl ein Gewerbe/Handwerk ausgeübt wird." Der Verstoß gegen dieses Gesetz kann sowohl strafrechtliche als auch zivilrechtliche Folgen haben.

Die Bekämpfung der Schwarzarbeit obliegt der Bundeszollverwaltung. Diese wird jedoch verschiedenen Zusammenarbeitsbehörden unterstützt. Dies können Gemeindeverwaltungen oder Arbeitsagenturen sein.