Schwarzarbeit

Wer Leistungen gegen Lohn erbringt, ohne die Einhaltung der gesetzlichen Arbeitsbestimmungen wie z.B. Steuer, Sozialversicherung oder Versicherungspflicht, leistet ‚Schwarzarbeit‘. Der Begriff bezeichnet somit illegale Arbeit, die weder von Arbeitgeber noch von Arbeitnehmer behördlich angemeldet ist. Schwarzarbeit kommt ursprünglich aus dem Handwerk, hat sich aber inzwischen als fester Begriff in allen Bereiche etabliert. Bei der Leistung von Schwarzarbeit werden mündliche Absprachen getroffen und die Entlohnung erfolgt bar.

Als Schwarzarbeiter findet man häufig ausländische Mitarbeiter, die gegen geringeren Lohn, nicht angemeldet, meist im Bauhandwerk tätig sind. Als zweiter Markt hat sich der Dienstleistungsbereich eröffnet. Der erhöhte Pflegebedarf ermöglicht hier ein breites Feld für nicht angemeldete Dienstleistungen. Dies reicht von regelmäßigen Hilfeleistungen bis hin zur Vollzeitpflege.