Das Verzeichnis aller Inhaber eines zulassungspflichtigen Betriebes im Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Handwerkskammer ist die Handwerksrolle.

Die einzelnen Kammern sind in Kammerbezirke eingeteilt, die oft einem Regierungsbezirk entsprechen. Sie übernehmen unter anderem die Aufgaben der Wirtschaftsinteressen des Handwerks, die Belange der Ausbildung sowie Fördermaßnahmen.

Die Kammern dienen dem Zweck, die Interessen des Handwerks im Zuge der Selbstverwaltung zu regeln und üben die Rechtsaufsicht über Kreishandwerkschaften und die Innungen im jeweiligen Kammerbezirk aus. Die Aufgaben sind in der Handwerksordnung (HwO) festgelegt.