Doch egal ob Gilde oder Zunft – die damals gegründeten Vereinigungen haben auch heute noch Bestand. Der Zusammenschluss von Kaufleuten und Handwerkern hat sich gemeinsam mit den unterschiedlichsten  Berufsbildern und Ansprüchen gewandelt in die heutige ‚Industrie- und Handelskammer‘ und in die ‚Handwerkskammer‘.

Handwerkskammer

Handwerkskammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Selbständige Handwerksunternehmen, unterschieden in zulassungspflichtige und zulassungsfreie Handwerke, unterliegen einer Zwangsmitgliedschaft. Auch Handwerker eines handwerksähnlichen Betriebes, Gesellen, Arbeitnehmer in diesen Bereichen und Auszubildende gehören den Kammern an.