Pflegestufen

Die Soziale Pflegeversicherung ist ein eigenständiger Bereich der Sozialversicherung. Sie wurde mit Wirkung zum 1. Januar 1995 durch Verabschiedung des Elften Buchs Sozialgesetzbuch (SGB XI) als Pflichtversicherung eingeführt und ist gleichbedeutend mit der gesetzlichen Kranken- Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Von Gesetz wegen sind alle gesetzlich krankenversicherten Personen gleichzeitig pflegeversichert.

Die soziale Pflegeversicherung hat die Aufgabe, pflegebedürftigen Menschen Hilfe zu leisten, die wegen der Schwere der Pflegebedürftigkeit auf solidarische Unterstützung angewiesen sind. Unterteilt ist die Pflegebedürftigkeit in die Stufen I, II und III. Das wichtigste Kriterium ist der zeitliche Aufwand, der durchschnittlich für die Durchführung von Pflegeverrichtungen entsteht.