Die wesentlichen Regeln dazu sind in den Begutachtungsrichtlinien (BRi) festgehalten. Sie umfassen etwa 200 Seiten Text und bilden die Grundlage für alle Entscheidungen zum Umfang des Pflegebedarfs. Bundesweit bieten inzwischen zahlreiche Beratungsstellen Ihre Dienste an. Leistungen zur Pflegebedürftigkeit sind hauptsächlich in folgen den Gesetzen geregelt:

Hilfe zur Pflege der Sozialhilfe nach §§ 61 ff. SGB XII, Hilfe zur Pflege nach § 26c des Bundesversorgungsgesetz, Entschädigungsleistungen („Pflegezulage“) nach § 35 Bundesversorgungsgesetz.