Unisex-Tarife

Der Unterschied zwischen Männern und Frauen hatte bisher auch Einfluss auf die Versicherungsbeiträge. Nun hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass Versicherungsgesellschaften das Geschlecht nicht mehr als Kriterium für unterschiedliche Beiträge oder Leistungen verwenden dürfen. (Rechtssache C-236/09.) Bis spätestens Ende 2012 muss auf Unisex-Tarife umgestellt sein. Die bislang übliche Berücksichtigung des Geschlechts als Risikofaktor für Versicherungsbeiträge diskriminiert Frauen und ist deswegen ungültig. Die Branche befürchtet, dass dies zu Beitragserhöhungen führt; die EU-Kommission sowie die Verbraucherschützer begrüßen jedoch dieses Urteil - denn - die

Gleichberechtigung beider Geschlechter ist ein hohes soziales und politisches Gut!

Tarife werden nach einem theoretischen (statistischen) Risiko kalkuliert. Einer der Faktoren war bisher bei vielen Versicherungsarten das Geschlecht. Beispiel: Da Frauen, statistische gesehen, älter werden als Männer, zahlen Sie wesentlich höhere Beiträge für Rentenversicherungen. Da Frauen aber, statistisch gesehen, weniger Autounfälle verursachen, waren die Tarife der KFZ-Versicherungen günstiger. Somit bewirkt dieses Gesetz die Gleichbehandlung von Männern und Frauen und beide Seiten sollten nach Ablauf der Übergangsfrist davon profitieren.