Umwelthaftpflicht-Versicherung

Was haben Begriffe wie Umweltschutz, Klimawandel, oder kontaminiertes Erdreich mit dem Thema Versicherung zu tun? Seit 1991 gibt es, ursprünglich von der HUK gegründet, das Angebot einer Umwelthaftpflichtversicherung wohl als Reaktion auf die Einführung des Umwelthaftungsgesetzes (UmweltHG). Das Gesetz regelt nicht nur Schäden an Personen, sondern generell alle Schäden an Fauna, Flora sowie an Gewässern und Böden.

Wenn sich ein Schadensereignis nicht direkt, sondern indirekt über Boden, Wasser oder Luft verbreitet, spricht man von einem Umweltschaden. Gemeint ist hier die Umwelteinwirkung bzw. Personen- oder Sachbeschädigung durch beispielsweise Explosionen, Dämpfe, Strahlen oder Stoffe über diese Wege.

Zur Absicherung solcher Haftungsansprüche gibt es die Umwelthaftpflichtversicherung. Diese versichert Ansprüche Dritter, die einen solchen Schaden erlitten haben.Das Angebot, diese Ereignisse zu versichern ist aber nicht nur für Betriebe interessant, auch die Deckung privater Risiken ist heutzutage von Bedeutung. Kleingebinde umweltschädlicher Stoffe (Farbe, Öl, Verdünnung) bis 60 Liter und einer Gesamtmenge von 500 Litern sollten über die Umwelthaftpflicht versichert sein. Private Heizöltanks werden hingegen von der Gewässerschadenhaftpflichtversicherung abgedeckt. Besonders zu empfehlen ist diese in naturnahen Wohngebieten oder in der Nähe von Gewässern, die bei einem Defekt verschmutzt werden könnten. Jedoch gelten auch hier so viele Regeln und Ausnahmen, dass der interessierte Versicherungsnehmer die Beratung durch einen Fachmann in Anspruch nehmen sollte!