Steuerrecht in Deutschland

In Deutschland ist das Steuerrecht in der Verfassung, in den Artikeln 104a ff GG verankert. Hierin ist festgelegt, dass sich der Staat (Steuerstaat) vor allem aus den Steuereinnahmen finanzieren muss. Die Grundsätze sind als Finanzverfassungsrecht in der Verfassung determiniert. Danach sind die unterschiedlichen Steuerhoheiten auf Bund, Länder und Gemeinden verteilt. Des Weiteren ist definiert, wer die rechtlichen Grundlagen bestimmt, wem die Steuereinnahmen zustehen sowie wer den Steuersatz festlegt und einfordert. Das deutsche Steuerrecht gilt als äußerst kompliziert da zahlreiche Ausnahmen und Sonderreglungen die Anwendung erschweren.

Infolgedessen ist das Steuerrecht ein autonomes Rechtsgebiet, das keine Verbindung zum Zivilrecht hat. Es wird in zwei Bereiche unterteilt – das allgemeine und das besondere Steuerrecht. Allgemein ist unter anderem die Abgabenordnung, der Bewertungssatz oder die Finanzgerichtsordnung, zum besonderen Steuerrecht zählt z.B. das Einkommensteuergesetz. Die im Gesetz verankerten Prinzipien des deutschen Steuerrechts sind die Besteuerung der Leitungsfähigkeit, das Sozialstaatsprinzip, die Gesetzmäßigkeit sowie die Gleichmäßigkeit der Besteuerung und das Nettoprinzip.