Schul- / Studiengebühr

Auch unsere Bildung kostet Geld. Zwar wurde das Schulgeld in Deutschland 1933 für die Volksschule und 1959 für Gymnasien abgeschafft aber es gibt noch immer Ausnahmen und mancherorts recht hohe "Nebenkosten". Die einzige Ausnahme in Deutschland bilden die öffentlichen Europäischen Schulen, die eine Schulgebühr erheben. Die "Nebenkosten" entstehen in den Bundesländern, in denen die Schulbücher von den Erziehungsberechtigten, also meist den Eltern, gekauft werden müssen. Je nach Jahrgangsstufe und Schulart ein oft sehr hoher Kostenfaktor! Nur in Ausnahmefällen wird der Antrag auf Kostenübernahme genehmigt, der strengen Richtlinien unterliegt.

Für den Besuch einer Schule mit freier Trägerschaft, einer Privatschule, wird stets eine Schulgebühr erhoben. Die Höhe der Schulgebühr gibt die einzelne Schule vor. Im Gegensatz zu einem Internat handelt es sich hier nur um Kosten für den Unterricht. Bei einem Internat kommen Kosten für Unterbringung und Versorgung hinzu. Bei Privatschulen und auch Internaten bildet die Vergabe von Stipendien die einzige Ausnahme. Damit wird Kindern der Besuch einer solchen Schule ermöglicht, die sich

diesen sonst nicht leisten könnten. Die Vergabe eines Stipendiums ist jedoch an sehr hohe Anforderungen gebunden.

Weiter geht es dann bei dem Besuch einer Universität oder Hochschule. Dort fallen Studiengebühren an, der Beitrag, den Studenten regelmäßig entrichten müssen, um ein Studium absolvieren zu dürfen. Aber auch vor der umstrittenen Einführung der Studiengebühr gab es keinen Zugang zu einer Hochschule ganz ohne Kosten. Der ehemalige "Semesterbeitrag" war zwar verbindlich, konnte aber in Härtefällen erlassen werden. Egal ob Schul- oder Studiengebühren, hier handelt es sich um eine Beteiligung an den Kosten, die für den Besuch des Unterrichtes entstehen. Hinzu kommen jedenfalls die Kosten für alle benötigten Materialien bis hin zur Schuluniform (meist im Internat).

Wäre die meist höhere Bildung in Deutschland nicht mit Kosten verbunden, bräuchten wir weder Anträge auf Lehrmittelbefreiung noch Bildungsdarlehen oder BAföG. Die Grundbildung durch die öffentlichen Schulen ist aber glücklicherweise, im Gegensatz zu anderen Ländern, in Deutschland gesichert.