Partyservice – Catering

Ca•te•ring, das; -s, keine Mehrzahl Verpflegungsbeschaffung (z.B. bei Flugzeuggesellschaften)

'Par•ty•ser•vice, der; -,-s WIRTSCHAFT 1.von Restaurants oder Feinkostläden angebotener Service, für Partys Speisen, Getränke, Geschirr und Bedienungspersonal zu liefern 2. Abteilung eines Restaurants oder Feinkostgeschäftes, das anbietet

. . . Das sind die Begriffserklärungen lt. DUDEN – was sich aber dahinter verbirgt ist ein vielfältiges Angebot. Diese Bezeichnungen stehen für die Bereitstellung von Speisen und Getränken zu meist größeren Anlässen als Dienstleistung – unter Berücksichtigung aller für die Darbietung von Lebensmitteln gültigen Gesetze. Die Dienstleistung erstreckt sich von der Bereitstellung von vorproduzierten, verzehrfertigen Speisen bis hin zum Aufbau eines temporären Gastronomiebetriebes oder dem Angebot eines Mietkochs. Der Begriff Catering beinhaltet auch die Belieferung von Großküchen, Kantinen oder auch Fluggesellschaften. Als Partyservice gilt die Lieferung von Speisen und Getränken für Feiern zu Hause, in Gesellschafts- oder auch Geschäftsräumen.

Die Begrifflichkeit ist jedoch unerheblich – wichtig ist das Angebot der Dienstleistung, welches immer auf den Bedarf des Kunden ausgerichtet sein soll.

Anbieter sind meist spezielle Catering-Anbieter genauso wie Metzgereien, Gaststätten oder Großküchen. Das Angebot reicht von kalten oder warmen Platten über Finger Food, Snacks bis zum Angebot von kompletten Menüs und soll bei jeder Feier einen besonderen kulinarischen Genuss bieten.

Hier ein kleiner Auszug aus dem Angebot, das jeder Catering / Partyservice bieten sollte:

Heimatcatering,
Lieferung an Veranstaltungsorte,

Erlebniscatering
Angebot wahlweise mit benötigtem Geschirr und Personal Lieferung der Speisen in speziellen Behältnissen Klassische Buffets,
Tageszeiten- und Themenangebote,
Salatbuffet, Suppen, Dessertbuffet,
Fingerfood . . .