Kosten

Der Erbe trägt die Kosten der Beerdigung des Erblassers – so ist die Kostentragungspflicht der Bestattung durch die Erben gemäß § 1968 BGB definiert. Hiernach sind die Kosten zu tragen oder dem zu ersetzen, der die Beisetzung veranlasst hat. Sind die Bestattungskosten vom Erben nicht zu erlangen, trifft denjenigen die Kostentragungspflicht, der dem Verstorbenen gegenüber unterhaltspflichtig war (§ 1615, § 1615m BGB). Für den Fall, dass eine andere Person für den Tod des Verstorbenen verantwortlich war, sind Erbe und Unterhaltspflichtiger berechtigt, von dieser Person die Bestattungskosten zurückzuverlangen (§ 844 BGB). Seit 2004 zahlen die Krankenkassen kein Sterbegeld mehr.

Beim Tod der Rentenempfänger nach dem Bundesversorgungsgesetz wird unter bestimmten Voraussetzungen ein Bestattungsgeld gewährt. Nur wenn alle Zahlungspflichtigen mittellos sind und dies nachweisen, übernimmt auf Antrag das örtliche Sozialamt die notwendigen Kosten der Bestattung (§ 74 SGB XII). Falls kein Nachkomme zu ermitteln ist, der die Kosten

zu übernehmen hat, ist das Gesundheitsamt zuständig, da nach deutschem Recht eine Bestattung erfolgen muss. Wird das Erbe ausgeschlagen, sind keine Bestattungskosten zu zahlen. Ist der Erbe allerdings nächster Angehöriger und in dieser Eigenschaft im Rahmen der durch das Bestattungsgesetz geregelten Totenfürsorge bestattungspflichtig, trifft ihn als Bestattungspflichtigen zunächst die Zahlungspflicht gegenüber dem Bestatter und der Friedhofsverwaltung. Findet sich kein anderer Zahlungspflichtiger, verbleiben die Bestattungskosten beim Bestattungspflichtigen. Doch auch Bestattungsunternehmen sind Wirtschaftsunternehmen. Durch Paketpreise oder Individualberatung ergeben sich höchst unterschiedliche Kalkulationen. Ein Preisvergleich bei verschiedenen Bestattern sollte nicht nur die Preise einbeziehen, sondern auch den Umgang mit den Angehörigen und die sach- und fachgerechte Beratung.

Die Kosten für den Bestatter, der alle Formalitäten erledigt, können je nach Bestattungsart und Extrawünschen zwischen 700 € und 5.000 € liegen.

Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Bestattung aus der freien Enzyklopädie Wikipedia.
Der Text ist unter der Lizenz „Creative Commons Attribution/Share Alike" verfügbar; zusätzliche Bedingungen können anwendbar sein. Einzelheiten sind in den Nutzungsbedingungen beschrieben. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.