Möglichkeiten

Bestattung – welche Möglichkeiten gibt es?

Die Traditionellste und auch heute noch üblichste Form ist die Beerdigung, bei der der Leichnam in einem Sarg der Erde beigesetzt wird. Diese Grabstelle wird dann zum Gedenken an die Toten gemäß den Vorgaben der jeweiligen Friedhofsordnung gekennzeichnet. Genauso bekannt und seit dem späten Mittelalter wieder erlaubt ist die Feuerbestattung. Hier wird der Verstorbene in einem Krematorium verbrannt und die Asche in einer Urne beigesetzt. Die Feuerbestattung bietet im Anschluss eine Vielzahl von Möglichkeiten zur Aufbewahrung oder Beisetzung der Asche. Zur herkömmlichen Urnenbeisetzung in einem Urnengrab oder einer auf dem Friedhof aufgestellten Urnenwand gibt es hier die Möglichkeit der Seebestattung, bei der die Asche über einem bestimmten Gewässer verstreut oder die Urne dem Gewässer übergeben wird. Als neue Alternative wird die Bestattung an der Wurzel eines Baumes in einem "FriedWald" oder "Ruheforst" angeboten, was in einer biologisch abbaubaren Urne geschieht. Diese Form dieser Bestattung ist inzwischen auch als Wald- oder Baumbestattung bekannt und erfreut sich immer größerer Beliebtheit.

Seltener sind die Almwiesen- oder Bergbachbestattungen, die in der Schweiz angeboten werden. Über Schweizer Bestatter ist es auch möglich, die Urne mit der Asche des Verstorbenen zu Hause aufzubewahren. Aber auch die wohl außergewöhnlichste, neue Art der Diamant Bestattungen, wird den individuellen Wünschen der Angehörigen gerecht. Die Einzigartigkeit des Menschen wird hier durch die Einzigartigkeit des Diamanten, der aus der Asche des Verstorbenen hergestellt wird, wiedergespiegelt. Bei der Herstellung entstehen durch die unterschiedlichen chemischen Zusammensetzungen der Asche auch unterschiedliche Steine.

Wer konkrete Wünsche zu seiner Beisetzung hat, kann diese in einem Vorsorgevertrag schriftlich festlegen. Die Bestattungsvorsorge ist kostenlos und kann jederzeit geändert oder gekündigt werden. Dieser Vertrag dient jedoch lediglich dazu, Bestattungswünsche festzulegen und beinhaltet keine finanzielle Absicherung. Wenn kein Vorsorgevertrag vorliegt entscheiden die Hinterbliebenen, in welcher Form bestattet werden soll. Zur Auswahl für die individuell beste Form der letzten Ruhestätte bieten die Bestattungsunternehmen ihr umfangreiches Wissen und ihre Dienste an.