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Alfdorf liegt etwa 10 km nordwestlich von Schwäbisch Gmünd und 40 km nordöstlich von Stuttgart. Das landschaftlich abwechslungsreiche Gemeindegebiet (Höhenlage von 308 bis 560 m über NN) liegt im Naturpark Schwäbisch-Fränkischer Wald und bietet viele Möglichkeiten zum Wandern und zur Erholung.

Der Naturpark Schwäbisch-Fränkischer Wald umfasst seit 1979 den westlichen Teil der Schwäbisch-Fränkischen Waldes, der sich im Osten bis Crailsheim und Ellwangen an der Jagst erstreckt. Der Naturpark beschreibt das Gebiet zwischen den Städten Backnang, Heilbronn, Öhringen, Schwäbisch Hall, Gaildorf, Lorch und Schorndorf. Er liegt auf dem Gebiet der Landkreise Ludwigsburg, Heilbronn, Schwäbisch Hall , dem Hohenlohekreis, dem Rems-Murr-Kreis und dem Ostalbkreis im Nordosten von Baden-Württemberg.

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Der Park hat insgesamt eine Fläche von etwa 900 km² und liegt in hauptsächlich bergiger Landschaft auf einer Höhe von 200 bis 586 m. Das Klima reicht von mildem Weinbauklima bis kühlfeuchtem Reizklima. 53% der Fläche des Parks ist mit Wald bedeckt.

Am 22. Juni 2004 wurde das Naturpark-Zentrum in der Stadt Murrhardt eröffnet.

Der Naturpark gliedert sich in fünf Naturräume: den Welzheimer, den Murrhardter und den Mainhardter Wald sowie die Waldenburger und die Löwensteiner Berge.

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Im Naturpark entspringen die Murr, die Lauter, die Sulm und einige Zuflüsse der Rems. Der Ebnisee war ursprünglich ein Stausee für die Flößer an der Wieslauf. Er ist heute wie viele andere Seen des Naturparks als Badesee zugelassen. Der Hörschbach, einer der Zuflüsse der Murr, bildet an zwei Stellen seines Verlaufes den Vorderen und den Hinteren Hörschbach-Wasserfall.

Für Besucher des Naturparks bieten sich etlichen Wanderlehrpfade zu Flora, Fauna, Geologie, Weinbau und Geschichte an, darunter auch der Limeswanderweg zwischen Lorch und Öhringen und der Mühlenwanderweg bei Welzheim und Kaisersbach.

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Im Naturpark liegt in Kaisersbach-Gmeinweiler der Freizeitpark Schwabenpark.

Die Gemeinde erstreckt sich von Adelstetten im Osten, bis zum Tannhof im Westen, vom Haselbach im Süden bis Hellershof im Norden.

An das Gebiet Alfdorfs grenzen im Norden Kaisersbach und Gschwend, im Westen Spraitbach, Durlangen und Mutlangen, im Süden Schwäbisch Gmünd und Lorch, und im Osten Plüderhausen, Urbach und Welzheim.

Die Gemeinde Alfdorf besteht aus den Ortsteilen Alfdorf, Adelstetten, Brend, Enderbach, Haselbach, Hintersteinenberg, Höldis, Kapf, Mannholz, Pfahlbronn, Brech, Rienharz, und Vordersteinenberg.

Die Gemeinde Alfdorf entstand 1972 durch den Zusammenschluss der bis dahin selbständigen Gemeinden Alfdorf, Pfahlbronn und Vordersteinenberg.

Die Siebzehner bei Welzheim sind 17 Bauernhöfe von Altersberg, Nardenheim, Seelach, Hintersteinenberg, Vordersteinenberg, Deschental, Wighartsrüte, Kapf und Krettenbach, die heute zu Alfdorf und Gschwend gehören. Einer weit verbreiteten, jedoch widerlegten, Legende zufolge besaßen sie im späten Mittelalter eine eigene Gerichtsbarkeit einschließlich eigener Richtstätte.

Die Gemeinde Alfdorf entstand am 1. Januar 1972 durch den Zusammenschluss der bis dahin selbständigen Gemeinden Alfdorf, Pfahlbronn und Vordersteinenberg.

Auf dem Gebiet der Gemeinde Alfdorf befindet sich das Südende eines ca. 81 km langen Teilstücks des Limes, das von Miltenberg am Main kommend, über Berg und Tal in gerader Linie verläuft. Entlang des Limes kann der Wanderer auf dem vom Rems-Murr-Kreis geschaffenen Limeswanderweg den Spuren der Römer folgen.

Die Siebzehner bei Welzheim waren siebzehn Bauernhöfe, die der Grundherrschaft des Klosters Lorch, aber der hohen und niederen Obrigkeit der Herrschaft der Erbschenken von Limpurg unterstanden. Sie gehörten zum limpurgischen Halsgericht in Seelach.

Das Kloster hat diese Höfe zu verschiedenen Zeiten vor allem im späten Mittelalter erworben, den letzten 1516. Mit der Ausbildung des Konzepts der Landeshoheit kam es nach der Reformation zu territorialen Streitigkeiten zwischen Württemberg (als Landesherr des aufgehobenen Klosters Lorch) und Limpurg, die sich in den 1570er Jahren zuspitzten.

Aus den Aussagen der damals durchgeführten Zeugenverhöre geht die Gemengelage der verschiedensten Rechte deutlich hervor. 1592 wurde ein Vergleich geschlossen, der die Rechtsverhältnisse dauerhaft regelte. Damals gehörten zu den Siebzehnergütern: Altersberg 1 Gut, Nardenheim 2, Seelach 1, Hintersteinenberg 4, Vordersteinenberg 5, Deschental 1, Wighartsrüte (Schafhof) 1, Kapf 1, Krettenbach (Stixenhof) 1.

Es gab kein eigentliches Siebzehnergericht, sondern nur ein Gericht zu Seelach, das im 16. Jahrhundert nach Gschwend verlegt wurde. In Gschwend war es mit 13 Richtern besetzt. Richter werden konnten alle Bauern, die dem Gericht unterstanden, nicht nur die 17 lorchischen Bauern. Ein Zusammenhang mit der so genannten Waibelhube ob Gmünd besteht nicht.

Offenbar waren die Bauern am Ende des 18. Jahrhunderts von einer "alten Siebenzehner-Herrlichkeit" überzeugt, wie der Historiker des Hauses Limpurg Heinrich Prescher bekundet (II, S. 216-221). Bei dem Hochgericht bei Seelach würden Löcher der Säulen ehemaliger Galgen gezeigt. Angeblich könne man diese nie auffüllen. Hier habe man über Leben und Tod gerichtet. Der jüngste habe das Urteil als Henker vollzogen, nach der Arbeit aber seine Handschuhe weggeworfen.

Die Geschichte geriet in das Cotta'sche Morgenblatt 1816 (Nr. 203) und von dort in die Sammlungen der Brüder Grimm für einen dritten Band ihrer Deutschen Sagen. Aus der Handschrift Jacob Grimms wurde die Sage von Barbara Kindermann-Bieri 1993 in Bd. 3 der Uther'schen Ausgabe der Deutschen Sagen abgedruckt (S. 93):

Unter den Bewohner des welzheimer Walds im Württembergischen hat sich die Sage von ehmals daselbst bestandenen Volksgerichten erhalten. Auf einer Haise zwischen Seelach und Nardenheim sollen sich noch Überreste einer Gerichtsstätte finden; die Stelle ist eine der höchsten des ganzen Waldgebirgs, von da aus kann es ganz übersehen werden. Hier sollen siebzehn vor dem unter freiem Himmel versammelten Volke über Leben und Tod gerichtet haben. Der jüngste hatte die Verpflichtung den Nachrichter zu machen. In rothem Mantel, ein breites, langes Schwert in der Rechten erschien er und trug große Handschuhe von rothem Leder, die er jedesmal nach vollzogenem Urtheile wieder von sich warf. Die Nachkömmlinge dieser Siebzehner hatten durch Jahrhunderte Schwert und Mantel verwahrt, bis der Mantel vielleicht in sich selbst zerfiel, das alte theure Schwert aber in neuerer Zeit zu Brotmeßern umgeschmiedet wurde. Noch jetzt lebende Greise haben ehmals beide Kleinode gesehen.

Aus der Oberamtsbeschreibung Gaildorf 1852 ergibt sich, dass die Siebzehner-Tradition damals im Volk noch lebendig war. Die Handschuhe habe die 87jährige Witwe eines Siebenzehners von Nardenheim im Haus gehabt und hinsichtlich des Richtschwerts habe sie sich erinnert, es sei von einem Siebenzehner in Seelach in einen Astbecker (langes Messer) umgeschmiedet worden.

Um 1953 drehte ein geschäftstüchtiger Altertumshändler dem Schwäbisch Gmünder Stadtmuseum das angebliche Richtschwert der Siebzehner an (Albert Deibele, Gmünder Heimatblätter 1957, S. 40).

Nach den gründlichen archivalischen Forschungen von Adolf Diehl 1943 ist den Mutmaßungen über einen uralten Ursprung des Gerichts und seinen Zusammenhang mit der Grafschaftsverfassung aller Boden entzogen. Dies hindert jedoch die amtlichen Websites der Gemeinden Welzheim und Alfdorf (Stand: Oktober 2005) nicht daran, die alten Irrtümer ins Internet zu übertragen. Da liest man von einem Gericht mit 17 freien Bauern, das es nie gegeben hat.


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