Bietigheim ist eine Hardtgemeinde 7 km nördlich von Rastatt, 17 km südlich von Karlsruhe, westlich des Schwarzwaldes und östlich des Rheins, nahe zur Grenze Frankreichs. Bietigheim liegt in der 30 km breiten „Oberrheinischen Tiefebene“, die auf der einen Seite vom Schwarzwald und auf der anderen Seite von den französischen Vogesen begrenzt wird. Der Großteil der Ortschaft liegt auf dem Hochgestade, ein kleinerer Ortsteil befindet sich direkt an der Stufung zur Rheinniederung. In unmittelbarer Nachbarschaft befinden sich die Orte Ötigheim, Muggensturm, Malsch, Durmersheim, und Elchesheim-Illingen. Die nächstgelegenen Städte sind Baden-Baden, Ettlingen, Karlsruhe, Rastatt und Rheinstetten. Die Endung -heim deutet darauf hin, dass Bietigheim eine fränkische Siedlung war. Die älteste urkundliche Erwähnung Bietigheims, stammt vom Kloster Weißenburg. Dort schreibt ein Abt Namens Edlin über die Besitzungen des Klosters Weißenburg in Bietigheim.
Diese erste urkundliche Erwähnung im Jahre 991 ist jedoch nicht der Zeitpunkt der ersten Besiedlung des Ortes, dieser liegt viel früher. Seit ca. 4.500 v. Christus sind Funde einer steinzeitlichen Besiedlung der Region bekannt. Im Laufe der Geschichte hatte Bietigheim unterschiedliche Bezeichnungen unter anderem waren dies: Biutincheim, Bütenkeyn, Biticken, Bitingen. Die Bewohner Bietigheims nennen sich selbst die "Bietjer". Wie in fast jeder Gemeinde in dieser Region haben auch die Bietigheimer einen Spitznamen: Sie werden "Kieholzbuwe" genannt. Der Spitznamen kommt aus Zeiten in denen die Bietigheimer noch überwiegend von der Landwirtschaft lebten und über jeden Zusatzverdienst in den schlechten Zeiten froh waren.
Die Bietigheimer, aber nicht nur diese, ließen sich dabei etwas besonderes einfallen, sie verkauften Kienholz. Das Kienholz wird aus dem Wurzelstock der Kiefer gewonnen, und dient zum Anzünden von Holzfeuern und zum Vertreiben von Motten. Auf der Gemarkung von Bietigheim wuchsen in früheren Zeiten sehr viele Kiefern, die von den Einwohnern zur Harzgewinnung angezapft wurden. Fällte man eine Kiefer, so blieb ihr Wurzelwerk noch einige Jahre im Boden, damit sich der Wurzelstock mit Harz anreichern konnte. Anschließend wurde dieser ausgegraben und unter großer Mühe in die Höfe verbracht.
Dort zerteilte man das harzgetränkten Wurzelholz mit Axt, Hammer und Säge in kleine Stücke, die man zu Bündel à 10 Stück schnürte. Diese Bündel wurden dann in den angrenzenden Städten Rastatt, Karlsruhe und Baden-Baden am Wochenmarkt, an Gaststätten, an Zwischenhändler oder schlicht von Haus zu Haus verkauft. Der Verdienst lag in den zwanziger Jahren bei rund 5 Pfennig pro Bündel Kienholz, was am Tagesende einen einträglichen Verdienst darstellte. Heute gibt es in Bietigheim keinen Kienholzhandel mehr, aber der Spitzname ist geblieben.
Die schöne Hardtgemeinde Bietigheim ist auf Grund seiner zentralen Lage idealer Ausgangspunkt für Ausflüge zu den zahlreichen Sehenswürdigkeiten des Schwarzwalds, der Pfalz und ins Elsaß. Den Gast verwöhnen will hier eine gepflegte Gastronomie mit der vielseitigen guten badischen Küche. Zahlreiche Biergärten locken im Sommer zum gemütlichen Verweilen. Köstliche Spezialitäten werden in der Spargelsaison geboten, da der Ort an der „Badischen Spargelstraße" liegt, die durch das badische Spargelanbaugebiet von Schwetzingen bis nach Lichtenau- Scherzheim führt.
Der grenzüberschreitende „PAMINA-Rheinpark", ein Ökomuseum, das Wissenswertes über die Lebensräume des Oberrheins vermittelt gilt als eine besondere touristische Sehenswürdigkeit. Durch die einzigartige Auelandschaft führt ein gut ausgeschildertes Radwegenetz zu den Stationen und Museen zu beiden Seiten des Rheins. Das Bietigheimer Volksfest ist Höhepunkt des jährlichen Veranstaltungskalenders und ist weit über die Grenzen Mittelbadens hinaus bekannt und wird seit 1949 am ersten Wochenende im August veranstaltet. Dieses Gemeinschaftsfest der örtlichen Vereine erfreut sich großer Beliebtheit.
Ein attraktives Programm mit viel Musik, idyllischem Biergarten, Floh- und Krämermarkt und großem Vergnügungspark wird geboten. Auf dem Festplatz wurde im Juni 2000 die neue Festhalle fertiggestellt, die immerhin über 2000 Personen Platz bietet. Das Bietigheimer Dorffest ist ein weiterer Höhepunkt des Ortes. Dieses wird seit 1978 im zweijährigen Rhythmus am ersten Septemberwochenende veranstaltet. Das Dorffest besticht durch seine einmalige Atmosphäre, durch die Einbeziehung der liebevoll dekorierten Höfe und schönen Gebäude rund um den Kirchplatz. Bietigheim liegt in der Oberrheinischen Tiefebene: Die vom Rhein durchflossene Oberrheinische Tiefebene ist ein 300 km langes und bis zu 40 km breites Tiefland zwischen den Städten Frankfurt am Main und Basel. Sein südwestliches Viertel liegt im Elsass mit den Hauptorten Straßburg und Colmar. Der südlichste Teil befindet sich in der Nordwestschweiz mit der Stadt Basel. Die Ebene ist der morphologische Ausdruck der bedeutendsten geologischen Struktur im südwestlichen Mitteleuropa - dem Oberrheingraben. Der Oberrheingraben ist das zentrale Segment einer Grabenbruchzone, die sich von der Nordsee bis in das westliche Mittelmeer erstreckt. Ursache für die Entstehung der Grabenzone waren Zugspannungen in Erdkruste und Erdmantel (Passives Rifting).
Die Spannungen riefen eine Dehnung und Ausdünnung der Erdkruste hervor. Infolge der Ausdünnung senkte sich die Erdoberfläche in der Grabenzone ab. Dagegen wölbte sich die Kruste-Mantelgrenze (Moho) auf. Im Oberrheingrabengebiet wurden zeitgleich die Gebiete westlich und östlich zu den Grabenschultern von Vogesen, Pfälzer Wald, Odenwald und Schwarzwald emporgehoben. Ein Teil des entstandenen Reliefs wurde durch Sedimentation in den abgesunkenen Graben und Erosion der gehobenen Schultern ausgeglichen.
Die früher vertretene These, das eine subkrustale Wärmequelle (Plume) für die Entstehung des Oberrheingrabens verantwortlich ist (Aktives Rifting), ist nach neueren Befunden aus der Geophysik und Geodynamik nicht haltbar. Die Entwicklung des Oberrheingrabens begann vor ca. 35 Millionen Jahren. Sie verlief im wesentlichen in zwei Phasen. In Phase I zwischen 35 und 20 Millionen herrschte in Mitteleuropa ein Dehnungsregime. Die Dehnung wurde im Oberrheingrabengebiet an bereits vorhandenen Verwerfungen lokalisiert. Es kam über die gesamte Länge des Grabens zwischen Frankfurt und Basel zu einer Absenkung der Erdoberfläche und Ablagerung von Sedimenten. Die randlichen Gebiete hoben sich zu Grabenschultern heraus. Mit dem Übergang in Phase II wurde die Dehnung durch ein Blattverschiebungsregime abgelöst. Die Gebiete westlich des Oberrheingrabens (Frankreich und Pfalz) verschoben sich relativ zu den rechtsrheinischen Gebieten nach Südwesten. Die weitere Absenkung im Graben beschränkte sich auf das Grabensegment nördlich der Stadt Karlsruhe. Dagegen unterlagen die anderen Grabenabschnitte mitsamt den randlichen Schultern der Hebung und Erosion. Das Blattverschiebungsregime ist heute weiterhin aktiv. Allerdings hat sich in jüngerer geologischer Vergangenheit die Größe und Ausrichtung der Spannungen in der Erde geringfügig geändert, sodass wieder Sedimentation im gesamten Graben stattfindet. Der Oberrheingraben ist ein Gebiet erhöhter Seismizität. Die Erdbeben sind im allgemeinen von geringer Magnitude und Intensität (gemäß der MSK-Skala). Es kommt durchschnittlich alle paar Monate zu einem Erdbeben der Magnitude 3, das von Menschen in der unmittelbaren Umgebung des Epizentrums gespürt werden kann. Ungefähr alle 10 Jahre sind überregional wahrnehmbare, seismische Erschütterungen mit Magnituden > 5 und leichte Schäden zu erwarten. Eine Ausnahme stellt die Region um Basel und dem angrenzenden Schweizer Jura dar. Dort traten in Mittelalter und Neuzeit Erdbeben mit zerstörerischen Auswirkungen auf (z. B. Basler Erdbeben von 1356). Es wird vermutet, dass diese Erdbeben mit der andauernden Überschiebung des Schweizer Juras auf den südlichen Oberrheingraben in Verbindung stehen. Erdbeben werden in weiten Bereichen des Oberrheingrabengebietes bis in Tiefen von ca. 15 km ausgelöst. Zu größeren Tiefen verformen sich die Gesteine aufgrund der hohen Temperaturen durch raumgreifendes Kriechen. Ein Versatz von Gesteinsschichten entlang von Verwerfungen, der eine Voraussetzung für das Auftreten von Erdbeben ist, findet im Oberrheingrabengebiet ab Tiefen von 15 km nicht mehr statt. In Südwestdeutschland mit dem Oberrheingrabengebiet sind Überreste einstiger Vulkane weit verbreitet (z. B Kaiserstuhl, Hegau, Schwäbischer Vulkan, Steinsberg, Katzenbuckel). Die meisten Vulkanite sind um die 40 Millionen Jahre alt. Ein zweiter vulkanischer Höhepunkt war vor 18 bis 14 Millionen Jahren. Die Magmen stammen fast ausschließlich aus einem bis zu 2 % aufgeschmolzenen Teilbereich des Erdmantels (Asthenosphäre). Er befindet sich unter Südwestdeutschland in Tiefen von über 70 km. Die Magmen stiegen aus diesen Tiefen nahezu unverändert bis an die Erdoberfläche auf und erstarrten vorwiegend als Nephelinite und Melilithite. Nur lokal entwickelten sich beim Aufstieg andere Magmenzusammensetzungen (z. B. am Kaiserstuhl). Eine Grabenbildung kann durch die Ausdünnung der Erdkruste zur Entstehung thermischer Anomalien im Erdmantel führen. Die Anomalien rufen die Produktion magmatischer Schmelzen und Vulkanismus an der Erdoberfläche hervor.
Jedoch entstand im Oberrheingrabengebiet keine solche thermische Anomalie, weil der Erdmantel durch die langsam erfolgte Dehnung bei seinem Aufstieg abkühlte. Es wird eher ein Zusammenhang zwischen dem Vulkanismus und der Entstehung der Alpen vermutet, weil bedeutende geologische Ereignisse im Alpenraum mit den Höhepunkten vulkanischer Aktivität in Südwestdeutschland zeitlich zusammenfielen. Zwei bedeutende deutsche Wirtschaftsregionen liegen in der Oberrheinischen Tiefebene, das Rhein-Neckar-Dreieck mit Mannheim, Ludwigshafen und Heidelberg sowie das Rhein-Main-Gebiet mit Frankfurt, Mainz und Wiesbaden. Aber auch um Karlsruhe, Straßburg, Freiburg im Breisgau und Basel haben sich städtische Verdichtungsräume gebildet, die Bestrebungen Auftrieb gegeben haben, eine Europäische Metropolregion "Städtenetz am Oberrhein" zu bilden. Der Bereich befindet sich in der sogenannten "Blauen Europa-Banane" von London nach Mailand, eine besondere Wachstums- und Entwicklungszone. Der Augsburger Reichs- und Religionsfrieden wurde am 25. September 1555 auf dem Reichstag zu Augsburg zwischen Ferdinand I., der seinen Bruder Kaiser Karl V. vertrat, und den Reichsständen geschlossen. Als Reichsgesetz für das Heilige Römische Reich Deutscher Nation sicherte er den Anhängern der Confessio Augustana Frieden und ihre Besitzstände zu. Nach der kaiserlichen Ablehnung der Confessio Augustana auf dem Augsburger Reichstag von 1530 bildete sich ein Jahr später der Schmalkaldische Bund als Bündnis der protestantischen Reichsstände. Dieser verlor 1547 den Schmalkaldischen Krieg gegen Kaiser Karl V. und musste widerwillig das Augsburger Interim annehmen, welches von allen Forderungen der Reformation bis zur endgültigen Klärung durch ein Konzil nur den Laienkelch und die Priesterehe gewährte. Kaiser Karls Plan der Spanischen Sukzession, nach dem die Kaiserwürde an seinen Sohn Philipp II. von Spanien übergehen sollte, obwohl Ferdinand I. 1531 zum römischen König gewählt worden war, führte zum Widerstand der Fürsten, die um ihre teutsche Libertät, ihre Freiheiten, fürchteten. Kurfürst Moritz von Sachsen erhielt 1547 von Karl V. die Kurwürde des dem Schmalkaldischen Bund angehörenden Johann Friedrich von Sachsen. Moritz wechselte danach die Seite und setzte sich an die Spitze der gegen die Spanische Sukzession aufbegehrenden Fürsten, täuschte Karl 1552 und nötigte ihn zur Flucht. Wegen dieses Seitenwechsels wurde Moritz von den Katholiken als Judas von Meißen und von den Protestanten als Retter der Reformation bezeichnet. Die Truppen der protestantischen Fürsten drangen bis nach Innsbruck vor. Ferdinand I. handelte unterdessen mit den Reichsfürsten 1552 den Passauer Vertrag und 1555 den Augsburger Religionsfrieden aus. Um die nach der Reformation in Deutschland ausbrechenden Unruhen zwischen den protestantischen und katholischen Reichsständen (Schmalkaldischer Krieg / Fürstenaufstand) zu befrieden, kamen die Fürsten und die Stände im September 1555 nach Augsburg, um einen Reichstag abzuhalten. Die Fürsten formulierten hier nicht mehr eine religiöse, sondern eine politische Kompromissformel, der beide Seiten zustimmen konnten: Wer das Land regiert, solle den Glauben bestimmen: „cuius regio, eius religio“ (wessen Land, dessen Religion) - eine Formel, die der Greifswalder Jurist Joachim Stephani 1576 treffend einführte. Das bedeutete aber nicht religiöse Freiheit der Untertanen oder gar Toleranz, sondern Freiheit der Fürsten, ihre Religion zu wählen. Den Untertanen, die nicht konvertieren wollten, wurde lediglich das "Recht" eingeräumt, in ein Territorium ihres Glaubens auszuwandern. Es war somit ein Sieg der Territorialherren über das Reich, der Sieg der fürstlichen „Libertät“ über die Zentralgewalt, der Sieg über die Idee des universalen christlichen Kaisertums. Der gleichzeitig vereinbarte allgemeine Landfrieden sicherte dem Reich einen inneren Frieden, bis mit Ausbruch des Dreißigjährigen Krieges 1618 die Gegensätze erneut und um so heftiger und grauenvoller hervortraten. Auszug aus dem Augsburger Reichs- und Religionsfrieden vom 25. September 1555 „Setzen demnach, ordnen, wollen und gebieten, daß fernerhin niemand, welcher Würde, Standes oder Wesens er auch sei, den anderen befehden, bekriegen, fangen, überziehen, belagern, […] [möchte], sondern ein jeder den anderen mit rechter Freundschaft und christlicher Liebe entgegentreten soll und durchaus die Kaiserliche Majestät und Wir (der römische König Ferdinand, der für seinen Bruder Karl V. die Verhandlungen führte) alle Stände, und wiederum die Stände Kaiserliche Majestät und Uns, auch ein Stand den anderen, bei dieser nachfolgenden Religionskonstruktion des aufgerichteten Landfriedens in allen Stücken lassen sollen.“ (§ 14 – Landfriedensformel) „Und damit solcher Friede auch trotz der Religionsspaltung, wie es die Notwendigkeit des Heiligen Reiches Deutscher Nation erfordert, desto beständiger zwischen der Römischen Kaiserlichen Majestät, Uns, sowie den Kurfürsten, Fürsten, und Ständen aufgerichtet und erhalten werden möchte, so sollen die Kaiserliche Majestät, Wir, sowie die Kurfürsten, Fürsten und Stände keinen Stand des Reiches wegen der Augsburgischen Konfession, und deren Lehre, Religion und Glauben in gewaltsamer Weise überziehen, beschädigen, vergewaltigen oder auf anderem Wege wider Erkenntnis, Gewissen und Willen von dieser Augsburgischen Konfession, Glauben, Kirchengebräuchen, Ordnungen und Zeremonien, die sie aufgerichtet haben oder aufrichten werden, in ihren Fürstentümern, Ländern und Herrschaften etwas erzwingen oder durch Mandat erschweren oder verachten, sondern diese Religion, ihr liegendes und fahrendes Hab und Gut, Land, Leute, Herrschaften, Obrigkeiten, Herrlichkeiten und Gerechtigkeiten ruhig und friedlich belassen, und es soll die strittige Religion nicht anders als durch christliche, freundliche und friedliche Mittel und Wege zu einhelligem, christlichem Verständnis und Vergleich gebracht werden.“ (§ 15 – Religionsformel) „[…] Wo ein Erzbischoff, Bischoff, Prälat oder ein anderer geistliches Stands von Unser alten Religion abtretten würde, dass derselbig sein Erzbistumb, Bistumbe, Prälatur und andere Benificia, auch damit alle Frucht und Einkommen, so er davon gehabt, alsbald ohn einige Verwiderung und Verzug, jedoch seinen Ehren ohnnachteilig, verlassen, auch den Capituln, und denen es von gemeinhin Rechten oder der Kirchen und Stifft Gewohnheiten zugehört, ein Person, der alten Religion verwandt, zu wehlen und zu ordnen zugelassen sehn, welche auch samt der geistlichen Capituln und anderen Kirchen bey der Kirchen und Stifft-Fundationen, Electionen, Präsentationen, Confirmationen, altem Herkommen, Gerechtigkeiten und Gütern, liegend und fahrend, unverhindert und friedlich gelassen werden sollen, jedoch künfftiger Christlicher, freundlicher und endlicher Vergleichung der Religion unvergreifflich.“ (§ 18 – Geistlicher Vorbehalt, Reservatum ecclesiasticum) Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Bietigheim (Baden) aus der freien Enzyklopädie Wikipedia. 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