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Biberach in Baden ist eine Gemeinde im Ortenaukreis in Baden-Württemberg, Deutschland. Der staatlich anerkannte Erholungsort Biberach liegt im Mittleren Schwarzwald an zwei Wasserläufen, an der Kinzig und am Erlenbach. Die ehemaligen Bergwerksstadt Prinzbach, ein Ortsteil von Biberach, liegt abseits der Durchgangsstraßen im Tal des Prinzbachs.

Biberach wurde im Jahre 1222 erstmals urkundlich erwähnt. Zu dieser Zeit gehörte der Ort zum Kloster Gengenbach. In der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts erwarb die benachbarte Freie Reichsstadt Zell am Harmersbach Teile von Biberach. 1803 fiel der Klosterbesitz und die Reichsstadt Zell an das neugegründete Großherzogtum Baden, Biberach wurde badisch.

Prinzbach wurde im Jahre 1257 erstmals urkundlich erwähnt und gehörte den Grafen von Geroldseck. In Prinzbach wurde seit dem Ende des 12. Jahrhunderts Silbererz abgebaut, was den Grafen ein reichliches Einkommen bescherte. Im 13. Jahrhundert waren die Silberminen von Prinzbach so ergiebig, dass die Prinzbacher Bürger dem Bischof von Straßburg ein Darlehen geben konnten.

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Doch schon Anfang des 14. Jahrhunderts war das Silbervorkommen ausgebeutet und der Bergbau kam zum Erliegen, die reiche Stadt verfiel und übrig blieb ein Bauerndörfchen. Nach dem Erlöschen der Familie Geroldseck 1634 kam Prinzbach zu Vorderösterreich und als Lehen an die Familie von der Leyen. 1819 kam der Ort mit dem Fürstentum von der Leyen zu Baden.

Im Zuge der Gemeindereform in Baden-Württemberg wurden Biberach und Prinzbach 1974 zur neuen Gesamtgemeinde Biberach vereinigt. Das Kloster Gengenbach war ein Benediktinerkloster in der freien Reichsstadt Gengenbach im heutigen Ortenaukreis im Bundesland Baden-Württemberg.

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Am Rande des Schwarzwaldes, am Ausgang des Kinzigtales gründete der Abtbischof Pirmin (†753) irgendwann nach seiner Vertreibung von der Reichenau (727) mit Unterstützung des fränkischen Grafen Ruthard auch auf Reichsgut das Kloster Gengenbach. Besiedelt mit Mönchen aus dem lothringischen Gorze, wuchs der Konvent im 9. Jahrhundert bis auf 100 Mitglieder an. Die Beziehungen zu den karolingischen Herrschern sicherten dem Kloster den Status einer Reichsabtei.

1007 schenkte König Heinrich II. (1002-1024) Gengenbach seinem neu gegründeten Bistum Bamberg, die Mönchsgemeinschaft wurde bischöfliches Eigenkloster, das laut einer Urkunde Papst Innozenz’ II. (1130-1143) über freie Abts- und Vogtwahl sowie über königliche „Freiheit“ (libertas) verfügte (1139).

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Im Investiturstreit stand Gengenbach auf der Seite der deutschen Herrscher, mit dem Bamberger Reformkloster Michelsberg war es über seine Äbte Poppo (†1071), Ruotpert (†1075) und Willo (†1085) verbunden. Willo wurde von Anhängern der gregorianischen Reformpartei zeitweise aus Gengenbach vertrieben, dasselbe geschah mit seinem Nachfolger Hugo I. (1080/90er-Jahre).

Gegen 1117 veranlassten der St. Georgener Abt Theoger (1088-1119) und Bischof Otto I. von Bamberg (1102-1139) in Gengenbach eine Klosterreform im Hirsauer bzw. St. Georgener Sinne. Dem entsprach es, dass 1120 nach dem Abbruch der alten eine neue Klosterkirche entstand, die sich an der Hirsauer Bauschule orientierte: eine dreischiffige Basilika mit Querhaus, einem Haupt- und je zwei Nebenchören und -konchen.Der Chorraum wurde 1398/1415 gotisch umgebaut, ein Westturm kam im späten Mittelalter hinzu, 1690/1722 wurde die Kirche barock umgebaut und instandgesetzt, 1892/1906 neuromanisch umgestaltet.

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Im Umfeld der Mönchsgemeinschaft formte sich im hohen Mittelalter der Klosterort Gengenbach zur Stadt (opidum; 1231) aus. Unter Abt Lambert von Brunn (1354-1374), dem Kanzler Kaiser Karls IV. (1347-1378), wurde Gengenbach Reichsstadt (1360), wobei der Reichsschultheiß vom Klosterleiter zu ernennen war. Lambert, der Bischof von Speyer (1363-1371), Straßburg (1371-1374) und Bamberg (1374-1399) war, reorganisierte die Wirtschaftsverhältnisse der Abtei, setzte sich gegen die benachbarten Herren von Geroldseck durch und führte in der Stadt die Zunftverfassung ein.

Obwohl die geistliche Gemeinschaft der benediktinischen Ordensprovinz Mainz-Bamberg angegliedert war, erreichten in der Folgezeit Reformimpulse Gengenbach nicht. Im Kloster des 15. Jahrhunderts herrschte eine weltlich-stiftische Lebensweise adliger Konventualen vor, der Zugang zur Gemeinschaft wurde Nichtadligen verwehrt (1461). Doch scheiterte die Umwandlung in ein Chorherrenstift ebenso wie die Einführung der Bursfelder Reform zu Beginn des 16. Jahrhunderts.

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In der Folge des Übertritts der Stadt Gengenbach zum lutherischen Glauben (1525) geriet auch das Kloster in Gefahr, protestantisch zu werden. Im Zuge des Augsburger Interims (1548) blieb die Mönchsgemeinschaft indes katholisch, und auch die Stadt kehrte zum alten Glauben zurück. Das Kloster sollte noch bis zu seiner Säkularisierung bestehen bleiben; 1803/1807 wurde Gengenbach, Stadt und (Reichs-) Abtei, badisch.

Aufbauend auf Gründungsgut im Kinzigtal, entstand im Verlauf des frühen und hohen Mittelalters die Grundherrschaft des Klosters Gengenbach, die sich entlang der unteren und mittleren Kinzig, in der Ortenau, aber auch im Neckargebiet ausdehnte und auf Eigenwirtschaft und Fronhofsverwaltung (Dinghofverfassung) ausgerichtet war.

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Siedlungen einer ersten Rodungsstufe (bis 1139) entlang des Kinzigtals besitzen seit dem hohen Mittelalter die Dreifelderwirtschaft, Orte einer zweiten Rodungsphase (bis 1287) liegen in den Seitentälern des Kinzigtals und zeichnen sich durch eine geschlossene Hofwirtschaft aus.

Patronatsrechte an der Martinskirche in Gengenbach, an den Pfarrkirchen in Biberach, Steinach, aber auch in Niedereschach u.a. kamen hinzu, ebenso die Wallfahrtskapelle St. Jakob auf dem Bergle bei Gengenbach, die 1294 geweiht wurde. Die Kirchen sind teilweise dem Kloster inkorporiert worden. Päpstliche (1139, 1235, 1252, 1287) und kaiserliche Besitzbestätigungen (1309, 1331, 1516) sollten der Abtei Güter und Rechte sichern helfen.

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Die Stellung als Reichsabtei verdankte das spätmittelalterliche und frühneuzeitliche Gengenbacher Kloster der Schirmvogtei der deutschen Herrscher, die ein wichtiger Bestandteil der Ortenauer Reichslandvogtei, eingerichtet unter König Rudolf von Habsburg (1273-1291), gewesen war. Doch blieb die Reichslandvogtei zumeist (bis 1551/56) an angrenzende Landesherren verpfändet. Zuvor waren die Herzöge von Zähringen Gengenbacher Klostervögte gewesen, dann (1218) die staufischen Könige, schließlich (1245) die Straßburger Bischöfe.

Das Kloster besaß im hohen und späten Mittelalter ein Skriptorium und eine Buchbinderei, das berühmte Gengenbacher Evangeliar stammt aus der 1. Hälfte des 12. Jahrhunderts. Frühneuzeitlich ist die Gengenbacher Lateinschule.

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Das Land Baden war von 1806 bis 1945 ein deutscher Staat und ist heute ein Landesteil von Baden-Württemberg. Im Mittelalter herrschten hier verschiedene Linien des gleichnamigen Adelsgeschlechts, deren Fürstentümer zwar „Baden“ im Namen führten, jedoch unterschiedliche Regionen umfassten. Das in der Napoleonischen Zeit Anfang des 19. Jahrhunderts geformte Großherzogtum Baden wurde mit der Gründung des Deutschen Reichs 1871 zum Bundesstaat, dessen Grenzen bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs bestehen blieben.

Von 1947 bis 1952 bestand ebenfalls ein Land „Baden“, das aber nur aus der Südhälfte des historischen Badens bestand. Siehe hierzu Baden (Südbaden). Nordbaden war in dieser Zeit Teil von Württemberg-Baden. 1952 gingen Südbaden und Württemberg-Baden (Nordbaden) im neu geschaffenen Bundesland Baden-Württemberg auf.

Baden liegt im Südwesten Deutschlands. Zentrale Landschaft Badens mit den meisten großen Städten ist die Oberrheinische Tiefebene. Im Westen und Süden von Rhein und Bodensee begrenzt, erstreckt sich das Land rechtsrheinisch vom Linzgau über Lörrach, Freiburg und Karlsruhe bis zur größten Stadt Mannheim, mit einer Fortsetzung bis an Main und Tauber.

Es grenzt an das französische (vor Ende des 17. Jhd. und 1871 bis 1918 deutsch) Elsass im Westen, an die Schweiz im Süden, die Pfalz im Nordwesten, Hessen und Bayern im Nordosten. Die östliche Grenze nach Württemberg verläuft durch Kraichgau und Schwarzwald; von dort bis zum Rhein war Baden in der Mitte teilweise nur 30 km breit. Die engste Stelle („Wespentaille“) betrug nur 17,2 km (Abstand von der württembergischen Grenze im Bereich der Gemarkung Michelbach bis zum Rhein.

Karlsruhe, die Hauptstadt Badens, war ab 1715 Residenz, zunächst der Markgrafen von Baden-Durlach, dann ab 1771 der vereinigten Markgrafschaften Baden-Durlach und Baden-Baden und später der Großherzöge von Baden, sowie bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs Hauptstadt des 1918 gegründeten Freistaats beziehungsweise der Demokratischen Republik Baden.

Großstädte auf badischem Gebiet sind (von Nord nach Süd): Mannheim, Heidelberg, Karlsruhe, Pforzheim und Freiburg im Breisgau.

Größere Mittelstädte in Baden sind (von Nord nach Süd): Weinheim, Bruchsal, Ettlingen, Rastatt, Baden-Baden, Offenburg, Villingen-Schwenningen (badisch jedoch nur der Stadtteil Villingen), Singen (Hohentwiel) und Konstanz.

Der Name stammt von den Markgrafen von Baden, einer im 12. Jahrhundert etablierten Seitenlinie der Herzöge von Zähringen. Hermann II. war der erste Zähringer, der sich, nach dem neuen Stammsitz, der Burg Hohenbaden hoch über den Thermalbädern der damaligen Stadt Baden (heute Baden-Baden), Markgraf von Baden nannte. Herrschaftsgebiete der badischen Markgrafschaften waren Baden-Durlach (seit 1938 Stadtteil von Karlsruhe), Baden-Baden, Baden-Hachberg bei Emmendingen sowie Sausenburg-Rötteln bei Lörrach. Letztere Herrschaft bestand aus Besitzungen zwischen Lörrach bis südlich von Freiburg und ist heute als Markgräflerland bekannt.

Von 1535 bis 1771 war die Herrschaft in die Linien Baden-Durlach (evangelisch) und Baden-Baden (katholisch) geteilt. Die Bevölkerung musste daher nach Gebietskäufen (beispielsweise der Gemarkung von Gersbach vom katholischen Vorderösterreich) die Konfession wechseln. Markgraf Ludwig Wilhelm von Baden-Baden, der so genannte „Türkenlouis“ (1677 bis 1707), machte Rastatt zu seiner Residenz und erhielt den kaiserlichen Auftrag, das Land vor Übergriffen aus Frankreich zu schützen.

Dazu errichtete er vor allem an Passübergängen im Schwarzwald zwei Verteidigungslinien mit Wehranlagen. Besonders gut erhalten sind diese sogenannten Barockschanzen in Gersbach (Südschwarzwald). Karl III. Wilhelm von Baden-Durlach wählte das 1715 erbaute Karlsruhe als neue Residenz. 1771 erbte Karl Friedrich von Baden-Durlach die Besitzungen der erloschenen Linie Baden-Baden, wodurch die beiden Markgrafschaften wieder vereinigt wurden.

Mit den Neuerwerbungen kam Baden, das bis dahin über keine eigene höhere Bildungsstätte verfügt hatte, auch in den Besitz der beiden Universitäten in Freiburg im Breisgau und Heidelberg. Mit dem Beitritt zum Rheinbund wurde der bereits im Reichsdeputationshauptschluss zum Kurfürsten erhobene Markgraf Karl Friedrich außerdem zum Großherzog erhoben.

Durch dieses Bündnis mit Napoleon kämpften badische mit Soldaten der anderen Rheinbundstaaten in den Schlachten Napoleons mit. So wurde 1812 der Rückzug Napoleons aus Moskau über die Beresina von badischen Truppen gedeckt. Von den 7000 Badenern in der Grande Armée kehrten nur ein paar hundert zurück. Auch in der Völkerschlacht bei Leipzig stand Baden noch an der Seite Napoleons. Trotz Napoleons Niederlage bei Leipzig erreichte Großherzog Karl auf dem Wiener Kongress die Bestätigung seiner Neuerwerbungen, womit der Bestand des Landes gesichert war. 1819 erhielt Baden in Abwicklung der Wiener Kongressakte im Frankfurter Territorialrezess außerdem noch die inmitten seines Territoriums liegende Grafschaft Geroldseck.

Im 19. Jahrhundert konnten sich in Baden Demokratie und Parlamentarismus freier entwickeln als anderswo. 1818 erhielt das Großherzogtum eine für damalige Verhältnisse sehr fortschrittliche liberale Verfassung, die Baden zur konstitutionellen Monarchie machte. Sie sah ein Zweikammernparlament vor, dessen zweite Kammer große politische Bedeutung erhielt. Diese wurde nicht ständisch gegliedert, sondern mit nach Bezirken gewählten Vertretern bestückt.

Die Debatten wurden trotz der Zensur im vollen Wortlaut veröffentlicht, was eine starke Teilnahme der Bürger an politischen Fragen ermöglichte. Dies führte zu wiederholten Konflikten mit den konservativen Kräften im Deutschen Bund unter Führung des österreichischen Staatskanzlers Klemens Metternich, aber auch mit den eher konservativen Großherzögen Karl und Ludwig. Der liberale Großherzog Leopold gab 1832 den Forderungen nach unbeschränkter Pressefreiheit nach, musste das Gesetz aber auf Druck Metternichs noch im gleichen Jahr wieder zurücknehmen.

1835 trat Baden dem Deutschen Zollverein bei und erlebte in der Folge einen wirtschaftlichen Aufschwung. Große Infrastrukturprojekte wurden mit der Rheinkorrektur nach den Plänen von Johann Gottfried Tulla 1815 und dem Eisenbahnbau seit 1840 begonnen. Gerüchte um das rätselhafte Auftreten von Kaspar Hauser, in dem manche einen badischen Erbprinzen vermuteten, führten 1845 zu einem Hofskandal, der das Ansehen des Herrscherhauses beschädigte und bis heute nicht geklärt ist.

Missernten und wirtschaftliche Schwierigkeiten in den Jahren 1846/47 verursachten soziale Spannungen, die die Unzufriedenheit über die fehlenden Mitbestimmungsrechte und die Zersplitterung Deutschlands noch steigerten.

Von einer badischen Volksversammlung in Offenburg, die am 12. September 1847 die Forderungen des Volkes verabschiedete, ging 1848 die Badische Revolution und darüber hinaus die Märzrevolution in den Staaten des Deutschen Bundes aus. Ein erster republikanischer Umsturzversuch durch Friedrich Hecker, Gustav Struve und Georg Herwegh wurde noch von Bundestruppen und ein zweiter Aufstand um Gustav Struve durch badisches Militär niedergeschlagen. Nach dem Scheitern der Frankfurter Nationalversammlung schloss sich im Mai 1849 einem neuerlichen Aufstand in Baden auch das Militär an. Mit der Flucht des Großherzogs Leopold, der Bildung einer provisorischen Regierung und Neuwahlen wurde Baden faktisch Republik.

Durch vor allem preußisches Militär wurden die Badische Republik und die verbündete Pfälzische Republik schließlich mit Gewalt beseitigt. Im Juli mussten sich die letzten badischen Truppen nach fast zweimonatiger Belagerung in der Festung Rastatt ergeben. In der Folge kam es zu Verhaftungen, Erschießungen und zur Auswanderung von ca. 80.000 Badenern (5% der Bevölkerung), vor allem nach Amerika. Baden blieb bis 1851 von preußischen Truppen besetzt. Mit der Errichtung von Verwaltungsgerichten durch Gesetz vom 5. Oktober 1863 war Baden das erste der deutschen Länder, welches die Verwaltungsgerichtsbarkeit einführte[2]. Von 1851 bis 1871 gab das Land Baden eigene Briefmarken aus (siehe: Badische Postgeschichte). Friedrich I. tat sich als Förderer von Bildung und Kultur hervor, baute die Hochschulen aus und ermöglichte bereits 1900 das Frauenstudium.

Im Deutschen Krieg 1866 stand Baden an der Seite Österreichs. 1871 trat Baden dem Deutschen Reich bei, an dessen Gründung Großherzog Friedrich I. maßgeblich beteiligt war - Nach Wilhelms Ausrufung zum deutschen Kaiser gab der Großherzog im Spiegelsaal zu Versailles das erste Hurra auf den Kaiser aus. Im Kaiserreich war Baden eine Hochburg der Liberalen und der Zentrumspartei. Nach der Niederlage des Kaiserreichs im 1. Weltkrieg musste der letzte Großherzog Friedrich II. 1918 abdanken. Baden wurde Republik.

Der Freistaat Baden, dessen Verfassung am 13. April 1919 vom Volk angenommen wurde, wurde bis 1933 meistens von der Zentrumspartei regiert. Baden blieb in seinen Grenzen, trotz württembergischer Versuche während der Zeit des Nationalsozialismus, die Vereinigung herbeizuführen, bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs unverändert. Das Land wurde durch die nationalsozialistische Reichsregierung jedoch 1933 gleichgeschaltet und einem Reichsstatthalter unterstellt.

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde Baden durch eine Besatzungsgrenze geteilt.
Nordbaden (mit dem Landkreis Karlsruhe als südlichstem Gebiet) bildete mit Nordwürttemberg das Land Württemberg-Baden (Hauptstadt Stuttgart) in der US-amerikanischen Zone.
Südbaden (mit dem Landkreis Rastatt als nördlichstem Gebiet) bildete das Land Baden mit der Hauptstadt Freiburg im Breisgau und war Teil der französischen Besatzungszone. Ministerpräsident dieses Landes war Leo Wohleb.
1952 schlossen sich die Länder Württemberg-Baden und Baden mit dem Land Württemberg-Hohenzollern zum heutigen Bundesland Baden-Württemberg zusammen.

Die Situation der durch die Besatzungszonen vorgegebenen Ländergrenzen wurde allgemein als unbefriedigend empfunden. Infolgedessen kamen erneut Überlegungen zur Gründung eines „Südweststaats“ aus den alten Ländern Baden, Württemberg und der Hohenzollernschen Lande auf. In Mittel- und Südbaden gab es viele Gegner des Zusammenschlusses. Diese favorisierten eine Wiederherstellung der früheren Länder in den Grenzen vor dem Krieg (daher Altbadener genannt). „Vom See bis an des Maines Strand die Stimme dir mein Badnerland“, war auf den Wahlplakaten von 1951 zu lesen.

Die Regierung von (Süd)Baden unter Leo Wohleb kämpfte dabei für eine Wiederherstellung des alten Landes Baden. Entscheidend war der Abstimmungsmodus. Durch eine Probeabstimmung wusste man, dass in Nordbaden nur eine dünne Mehrheit für den Südweststaat zu erwarten war, sich durch die starke Ablehnung in Südbaden jedoch eine gesamtbadische Ablehnung ergeben würde. Deshalb plädierten die Befürworter des Südweststaats für eine Auszählung nach Stimmbezirken, die Gegner forderten vergeblich eine Auszählung nach den alten Ländern. Das 1951 neu gegründete Bundesverfassungsgericht, das seinen Sitz in der ehemaligen badischen Residenzstadt Karlsruhe hat, konnte sich bei Stimmengleichheit nicht auf eine Haltung gegen die Modalitäten der Volksabstimmung (Mehrheit in drei von vier Abstimmungsbezirken) festlegen.

Bei der Volksabstimmung unterlagen die Befürworter eines selbstständigen Baden. Zwar votierten 53 % aller Stimmberechtigten im Vorkriegsbaden für die Wiederherstellung des Landes Baden; entscheidend war jedoch das Abstimmungsverhalten des bevölkerungsreichen Nordbadens, wo 57 % für den Südweststaat votierten. Insbesondere die alte Kurpfalz mit Mannheim und Heidelberg war gegen Baden. Für die Vereinigung stimmte auch die Bevölkerung im Landesbezirk (Nord-)Württemberg und in Württemberg-Hohenzollern. Durch die Mehrheiten in drei von vier Teilgebieten wurde die Vereinigung zum „Südweststaat“ beschlossen, die 1952 erfolgte.

Aufgrund einer Klage des Heimatbundes Baden entschied das Bundesverfassungsgericht 1956, dass die badische Bevölkerung nochmals abstimmen dürfe, denn ihr Wille bei der Abstimmung 1951 sei durch die Trennung des Landes Baden nach 1945 „überspielt“ worden. Erst 1970 kam es aufgrund dieser Klage nochmals zu einer Volksabstimmung, an der sich diesmal die Württemberger nicht beteiligen durften. Da die Abstimmung vor allem von Kurt-Georg Kiesinger immer wieder verschleppt wurde, bedurfte es 1969 einer erneuten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, welches die Abstimmung bis spätestens 30. Juni 1970 anordnete. Den Zeitläufen entsprechend waren nur noch wenige für die Wiederherstellung eines historischen Landes zu begeistern; die überwältigende Mehrheit (82%) der Bevölkerung von Baden stimmte für den Verbleib in Baden-Württemberg.

Die 1952 gebildeten Regierungsbezirke Nordbaden und Südbaden griffen die Grenzen des alten Landes Baden wieder auf: Im Norden an Hessen und Bayern grenzend, im Süden am Bodensee nur 30 km entfernt von Bayern und in der Mitte teilweise nur 30 km, an der engsten Stelle gar nur 17,2 km schmal, fasste die Ostgrenze des Landes das Territorium von Württemberg sichelartig ein. Mit der Kreisreform, die zum 1. Januar 1973 vollzogen wurde, wurden die historischen Grenzen der Regierungsbezirke aufgehoben und die Namen der Landesteile verschwanden. Die Gebiete aller vier Regierungsbezirke Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart und Tübingen wurden hauptsächlich nach geografischer Zweckmäßigkeit neu abgegrenzt. Dabei verschwanden die alten Grenzen auf der Verwaltungsebene endgültig: der ehedem württembergische Teil des Schwarzwalds gehört seitdem zu den Regierungsbezirken in Karlsruhe beziehungsweise Freiburg, und ehemals badische Kreise gehören jetzt zu den Regierungsbezirken Stuttgart bzw. Tübingen.

Die alten Grenzen des Landes Baden spiegeln sich heute noch darin wider, dass es einen eigenständigen Badischen Sportbund und eine eigenständige Evangelische Landeskirche in Baden gibt. Auch die Einteilung der katholischen Bistümer (Erzbistum Freiburg bzw. Bistum Rottenburg-Stuttgart) entspricht den alten Grenzen. In der Organisation der Justiz haben sich die alten Grenzen ebenfalls erhalten. Manche Medien orientieren sich noch immer an den alten Grenzen von Baden und Württemberg: Zum Beispiel veranstaltet der SWR Hörfunk-Regionalprogramme wie „Baden Radio“ oder „Radio Südbaden“ im Programm SWR4 Baden-Württemberg und die Tageszeitung Südkurier erscheint im Landkreis Tuttlingen nur für die badischen Städte und Gemeinden.


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