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Die Gemeinde Senden befindet sich im Münsterland und gehört zum Kreis Coesfeld im Bundesland Nordrhein-Westfalen in der Bundesrepublik Deutschland. Ihr Wappen zeigt eine stilisierte, grüne Linde auf silbernen Grund, überzogen von einem schrägrechten, roten, vierlätzigen Turnierkragen.

Die Gemeinde Senden liegt im Osten des Kreises Coesfeld, direkt vor den Toren der Stadt Münster und wird von der Stever durchflossen. Außerdem liegt sie am Dortmund-Ems-Kanal.

Senden grenzt (im Uhrzeigersinn, beginnend im Südosten) an Ascheberg, Nordkirchen, Lüdinghausen, Dülmen, Nottuln und Havixbeck (alle Kreis Coesfeld), sowie an die kreisfreie Stadt Münster.

Im nordöstlichen Ortsteil Venne in unmittelbarer Nähe des Dortmund-Ems-Kanals befindet sich das Naturschutzgebiet Venner Moor - ein ehemals trockengelegtes Moor, das erfolgreich renaturiert wurde. Besonders im Frühjahr und Herbst zeigt sich seine ganze Vielfalt.

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Senden wird erstmals um 890 in einem Heberegister des Klosters Werden an der Ruhr urkundlich erwähnt. Ottmarsbocholt wird um 980,Venne 1230 und Bösensell 1148 erstmals urkundlich erwähnt.Die ehemals selbstständigen Ortsteile wurden mit der kommunalten Neugliederung zum 1. Januar 1975 zur Gemeinde Senden vereinigt.

Das Schloss Senden (eher Haus Senden), auf einer großen Insel gelegen, ging um 1350 an die Herrn von Senden, um 1400 an die von Droste zu Kakesbeck.

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Städtepartnerschaften bestehen mit Jessen (Sachsen-Anhalt) und Senden (Iller) (Bayern).

Sportvereine in Senden: Angelsportverein "Früh auf", ASV Senden, Ballettschule Senden, Judo Club Senden e.V., SC Blau Weiß 1946 Ottmarsbocholt e.V., DLRG Ortsgruppe Senden, Reit- und Fahrverein Senden e. V., Reiterverein Jagdhornbläser-Korps Senden e. V., Ruderverein Senden e.V., VfL Senden 38 e.V.(Fussball)

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Regelmäßige Veranstaltungen

  • Karnevalsumzug in Ottmarsbocholt: Sonntag vor Weiberfastnacht
  • Kirmes im Sendener Ortskern: 1. Wochenende im Juli (Freitag bis Sonntag) mit verkaufsoffenen Sonntag

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  • Maifest im Sendener Ortskern: 3. Samstag und Sonntag im Mai
  • Sendener Lichterabend: Letzter Samstag im August
  • Weihnachtsmarkt in Senden: Samstag vor dem 2. Advent

Die Gemeinde Senden ist mit einer eigenen Ausfahrt an die Autobahn A 43 angebunden. Die Bundesstraße B 235 durchquert das Gemeindegebiet von Norden nach Süden und endet im Ortsteil Bösensell.

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Der Ortsteil Senden ist über eine Schnellbuslinie (S90/91/92) an die Nachbarstadt Lüdinghausen und an das Oberzentrum Münster angebunden. Diese Linie wurde 1990 als Vorzeigeprojekt des ÖPNV im Münsterland eingerichtet und ersetzte eine reguläre Buslinie.

Das gute Angebot, bei dem die Busse auf einer Teilstrecke beschleunigt über die Autobahn geführt wurden, führte in der Folgezeit zu erheblichem Ansteigen der Fahrgastzahlen und weiteren Taktverdichtungen.

Der Ortsteil Bösensell besitzt einen Bahnhof an der Eisenbahnstrecke Münster-Essen, welcher im Halbstundentakt bedient wird. Von Ottmarsbocholt nach Münster verkehrt die Linie R41.

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Der Ortsteil Senden besitzt ein Gewerbegebiet im Süden, in der Nähe des Dortmund-Ems-Kanal gelegen. Zu den größeren Unternehmen zählen u.a die Landbäckerei Eckmann, das Betonwerk Mönninghoff, die Langguth KG (Etikettiermaschinen), die DEGENER-Staplertechnik sowie ein Baustoffhandel und ein Warenhaus für Landwirtschafts- und Heimwerkerbedarf.

Im Ortsteil Bösensell haben sich in den letzten Jahren eine Reihe von Einrichtungshäusern in direkter Nachbarschaft angesiedelt und damit den Spitznamen "Möbelsell" geprägt. In dem Gewerbegebiet am Dorn eröffnete am 28. April 2006 Beresa mit seinem neu gebauten Nutzfahrzeug Zentrum Westmünsterland.

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Neben zwei Grundschulen besitzt Senden eine Hauptschule, die Geschwister-Scholl-Realschule und das Joseph-Haydn-Gymnasium. Eine Volkshochschule und eine Musikschule bieten Kurse an.

Das Kloster Werden war ein Benediktinerkloster in Werden an der Ruhr, heute Essen-Werden. Werden war seit etwa 800 ein reichsunmittelbares Fürstentum (daher Reichsabtei oder Reichsstift Werden). Es gehörte zum Niederrheinisch-Westfälischen Reichskreis. 1803 wurde das Kloster aufgehoben, die Stadt fiel an Preußen. 1929 wurde der Landkreis Essen aufgelöst und Werden nach Essen eingemeindet.

Seit 1945 ist im ehemaligen Klostergebäude der Hauptsitz der Folkwang-Hochschule.

Die nach der Säkularisation als Pfarrkirche genutzte Abteikirche wurde 1993 zur päpstlichen Basilica minor erhoben.

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Die Anfänge Werdens liegen in der Zeit der Wende vom 8. zum 9. Jahrhundert und sind untrennbar mit der Person des Heiligen und Missionars Liudger (* etwa 742; † 809) verbunden. Wie seine Vorgänger Winfried Bonifatius und Gregor von Utrecht wirkte der um 742 in Westfriesland geborene Liudger zunächst in Friesland, dann nach der Eroberung Sachsens durch Karl den Großen in Westfalen von Münster aus.

Zu Beginn des Jahres 796, folgt man der urkundlichen Überlieferung, also vor 1200 Jahren, erschien der Friese Liudger, der erste Bischof von Münster, an der unteren Ruhr, wo er nach umfangreichen Landerwerbungen durch Schenkung, Kauf oder Tausch auf seinem Erbgut 799 ein Kloster gründen konnte: das Kloster Werden.

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Der Ort befindet sich auf dem linken Ufer der Ruhr auf einer dort erweiterten, i.a. hochwasserfreien Talsohle, die in ein von Bächen (u.a. Klemensborn) durchzogenes Seitental übergeht. Er liegt damit an einer Übergangsstelle des hier etwa in nord-südlicher Richtung laufenden Flusses. Nach Süden und Osten steigt das umliegende Niederbergische Hügelland bis zu einer Höhe von über 140 Metern ü. NN an. Durchlässe gewähren hier den Anschluss Werdens an das mittelalterliche Straßensystem der Kölner Straße (Verbindung Nord-Süd), während der Ruhrübergang den Ort mit dem Hellweg (Verbindung West-Ost) verband.

Die Leitung des so begründeten Werdener Eigenklosters stand dabei der Familie Liudgers zu, zunächst bis zu seinem Tod (809) dem Heiligen selbst, dann seinem Bruder Hildigrim I. (809-827) und den Liudgeriden Gerfried (827-839), Thiatgrim (840?), Altfried (840-849) und Hildigrim II. (853/864-886). Durch die Liudgeriden war Werden in Personalunion mit den Bischofssitzen von Münster (bis 849) beziehungsweise Halberstadt (bis 886) verbunden; auch das Zusammengehen von Werden und Helmstedt könnte in diese Zeit fallen.

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Die Bertoldschen Wirren nach der Mitte des 9. Jahrhunderts leiteten dann das Ende des Eigenklosters liudgeridischer Prägung ein. Zwar wurde mit Hildigrim II. 853/864 noch einmal ein Liudgeride Abt von Werden, doch fiel in seine Amtszeit das vom ostfränkischen König Ludwig dem Jüngeren (876-882) erbetene Privileg über Königsschutz, Immunität und freie Abtswahl; zum ersten Mal wählten die Mönche nach dem Tod Hildigrims II. (886). Die Zeit der Werdener Wahläbte hatte begonnen.

Vom 10. bis ins 12. Jahrhundert nahm das Kloster eine günstige Entwicklung. Die (teilweise gefälschten) Privilegien der deutschen Könige und Kaiser aus ottonischer, salischer und frühstaufischer Zeit stärkten dabei die Verbindung zwischen dem Kloster und den Herrschern, in deren Schutz sich das Reichskloster Werden jetzt befand. Die materielle Grundlage des Klosters, abzulesen an den schon aus früher Zeit überlieferten Registern der Werdener Grundherrschaft und am Besitz in der näheren Umgebung (Werden, Friemersheim), in Westfalen, Ostsachsen (Helmstedt) und Friesland, war beträchtlich, muss aber wohl im 11. Jahrhundert stagniert haben, wie aus Verwaltungsmaßnahmen der Äbte Gerold (1031-1050) und Gero (1050-1063) zu erschließen ist.

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Dem entsprach vielleicht auch der schlichtere und strengere Lebensstil, den das Benediktinerkloster unter Einfluss zunächst der Gorzer, dann der Siegburger Regeln zu dieser Zeit und bis ins 12. Jahrhundert hinein erkennen lässt. Mit Abt Wilhelm I. (1151-1160), unter dem die letzten Teile des sog. großen Werdener Privilegienbuchs angefertigt wurden, fand diese innere Blütezeit ihr Ende, wenn auch nach außen die nachfolgenden Äbte stärker als je zuvor in der Reichspolitik engagiert waren und ihre Kontakte zum Papsttum ausbauen konnten.

So war Abt Adolf I. (1160-1173) am Romzug Kaiser Friedrich Barbarossas beteiligt, wurde Abt Heribert II. (1197-1226) in den Wirren des welfisch-staufischen Thronstreits. Darin spielte er eine bedeutende Rolle, von König Otto IV. (1198-1215/1218) privilegiert und in einer Urkunde des deutschen Königs Heinrich VII. (1220-1235) als Fürst bezeichnet, ein Hinweis auf die reichsunmittelbare Stellung Werdens und auf die sich spätestens zu Beginn des 13. Jahrhunderts aus Besitz und Rechten ausbildende kleine Landesherrschaft des Abts zwischen Kettwig und Heisingen, Essen-Bredeney und Essen-Heidhausen.

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Zusammen mit dem Kloster St. Ludgerus wurde um 799 die Abteikirche erbaut. Nach einigen größeren Bränden wurde sie im romanisch-gotischen Übergangsstil wiederhergestellt un im Jahre 1275 wieder geweiht. Seit der Säkularisation der Reichsabtei dient sie als Pfarrkirche. 1993 wurde sie von Papst Johannes Paul II. zu einer Basilica minor erhoben. Sie besitzt einen barocken Hochaltar und Gemälde des Werdener Malers Theodor Mintrop.

In der Krypta liegen die Gebeine des Hl. Liudger, Begründer des Klosters Werden und des Bistums Münster, begraben. In der angeschlossenen Schatzkammer befindet sich mit dem Helmstedter Kreuz ein bedeutendes Kunstwerk des Übergangs von der ottonischen zur romanischen Plastik sowie mit dem Liudgerus-Schrein einer der wenigen barocken Reliquienschreine. Die Abteikirche gilt als eine der schönsten Kirchen des Rheinlandes.

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Dem Ausbau und Erhalt dieses Territoriums wurden die Belange des Klosters untergeordnet. So ist im 13. und 14. Jahrhundert erkennbar, dass (auch von außen angestoßene) Reformen durch Abt und nunmehr immer stärker hervortretenden Konvent unterblieben und Regelungen innerhalb des Klosters bestenfalls wirtschaftliche Fragen (Präbende, Schuldendienst) und Fragen der Machtverteilung (Rechte des Konvents, Ämterbesetzung, Wahlkapitulationen des Abts) betrafen.

Die klösterliche Lebensweise wich dabei zunehmend einer kanonikalen - man sprach im 14. Jahrhundert vom Werdener Stift und seinen Stiftsherren -, während die Zahl der „Mönche“, die spätestens seit dem 13. Jahrhundert nur aus edelfreien Geschlechtern kamen, immer mehr zusammenschmolz.

Das 15. Jahrhundert sah dann den Zusammenbruch der bisherigen Ordnung. Fehlgeschlagene Reformversuche, Ämterkumulation, Vergabe von Verwaltungsaufgaben an Laien, Abhaltung der Gottesdienste durch Weltgeistliche sowie eine wachsende Schuldenlast bei gleichzeitigem Verlust an Gütern und Einkünften führten endlich trotz des Widerstandes des Abtes und der letzten zwei noch verbliebenen Konventualen zur Reform des Klosters durch die Bursfelder Kongregation im Jahre 1474.

Als Administrator übernahm es der Kölner Abt Adam Meyer (1474-1477), die Verhältnisse in der Werdener Abtei nach der langen Zeit des Verfalls wieder zu stabilisieren. Bis zum Ende des 15. Jahrhunderts waren jedenfalls unter den Äbten Dietrich Hagedorn (1477-1484) und Antonius Grimholt (1484-1517) die Grundlagen für das Weiterbestehen der Abtei in der frühen Neuzeit gelegt.

Auch vom 16. bis zum 18. Jahrhundert verlief die Geschichte des Werdener Klosters alles andere als in ruhigen Bahnen. Zwar behaupteten Abt und Mönchsgemeinschaft weiterhin ihr kleines Territorium an der unteren Ruhr gegen Werden und den Klostervogt, hielten auch den umfangreichen Besitz in Norddeutschland, doch sorgte das Vordringen der Reformation (seit 1550) für Unruhen, ebenfalls die Übernahme der Vogtei über das katholische Kloster Werden durch den protestantischen Kurfürsten Ernst von Brandenburg (1609).

Im Dreißigjährigen Krieg (1618-1648) konnte sich die Mönchsgemeinschaft unter dem Abt und „kaiserlichen General-Kriegs-Kommisarius“ Hugo Preutaeus (1614-1646) behaupten, seit der 2. Hälfte des 17. Jahrhunderts arrangierten sich preußischer Vogt und katholischer Abt miteinander.

Barocke Klosterneubauten, Tuchmachereien und Kohlebergbau prägten die wirtschaftliche Entwicklung Werdens im 18. Jahrhundert, beispielsweise unter den Äbten Coelestin von Geismar (1706-1718), Benedikt von Geismar (1728-1757) oder Anselm Sonius (1757-1774). Die Abtei wurde dann in den Jahren 1802/1803 säkularisiert. Sie wurde endgültig - nach dem Zwischenspiel des französischen Großherzogtums Berg (1808-1815) - preußisch (1815/1816).

Mit der Säkularisation fiel auch das Werdener Territorium an Preußen. Hier hatte der (spät-) mittelalterliche Abt seine oft umstrittene Landesherrschaft ausgeübt. Bedroht und eingeschränkt wurde diese von den mächtigen Nachbarn der Werdener Äbte. Insbesondere über das Mittel der Kirchenvogtei versuchten die Grafen von Altena oder die von der Mark, Einfluss auf die Werdener Verhältnisse zu gewinnen, trafen dabei aber im 13. Jahrhundert auf den entschiedenen Widerstand der Kölner Erzbischöfe; die Streitigkeiten um die Neue Isenburg (Mitte des 13. Jahrhunderts) waren dafür beispielhaft.

Werden war zu einem Pufferstaat zwischen den beiden Machtblöcken geworden. Mit der Schlacht von Worringen (1288) und der Niederlage des Kölner Erzbischofs Siegfried von Westerburg änderten sich allerdings die Machtverhältnisse. Die Abtei suchte nun offen die Anlehnung an die Grafen von Mark, ihre Vögte. Der wirtschaftliche Verfall der Abtei verstärkte zudem in der Folgezeit den Einfluss der Märker im Werdener Territorium. Dies machte sich nicht zuletzt im Verhältnis von Vogt und Abt zur sich ausbildenden Stadt Werden bemerkbar.

Das Urbar „A“ des Klosters, das vor 900 begonnen wurde, ist eines der wichtigsten frühmittelalterlichen klösterlichen Urbare Deutschlands (neben z.B. dem Prümer Urbar). Und das in zweierlei Hinsicht: Es ist eines der wenigen (z.B. das Freckenhorster Heberegister, das Essener Urbar) das neben dem Lateinischen auch Althochdeutsch (Altsächsisch) verwendet. Außerdem werden viele Orte in diesem Urbar erstmalig erwähnt, wie z. B. Dortmund.

Die mehr als 30 Urbare, die aus dem späten 8. bis frühen 10. Jahrhundert bekannt sind, stellen Verzeichnisse von Liegenschaften, Diensten und Abgaben dar. Anlass solcher Aufzeichnungen war oftmals die Aufteilung der Güter zwischen Abt und Konvent, oder wie bei Urbar A, Plünderungen durch die Normannen.

Bei allen Erwerbungen zeigt sich eine ungewohnte Wirkmacht des Mündlichen und des Symbolischen, denn allein mündliche Willenserklärung und die symbolische Besitzeinweisung mit Wiesenscholle und Zweig vor Zeugen brachten Werden formal in den Besitz seiner Güter. Deshalb sah man lange von Traditionsnotizen ab. Erst um 1050 verstärkte sich der Griff zu schriftlicher Fixierung so sehr, dass Werden ein eigenes Urkundenwesen entwickelte. Die Urbare erhielten jedenfalls Zusätze, Korrekturen, Anpassungen, man „summierte“ Abgaben oder Dienste, kontrollierte mittels Auszügen, die mitgeführt wurden, man fügte Teile in Urkunden, schrieb sie in Traditionsbücher, ja, in liturgische Bücher, schaffte Abschriften. In Einzelfällen wurde die Momentaufnahme, die ein solches Urbar darstellte, fortgeführt. So merkte man bei dem Werdener Hufeninhaber Brundag „iam solvit“ an (Urbar A, fol. 29v), da der Pflichtige (aus Sünninghausen bei Beckum) offenbar seine Abgabe von 30 Modii Hafer erbracht hatte, nachdem vorher „nihil“ vermerkt worden war. Trotzdem wurden Urbare nicht fortgeführt, um einen ständigen Überblick zu haben, sondern in großen Abständen durch neue Urbare ersetzt. Die ersten Urbare umfassten nur 23, bestenfalls 39 Blätter, das Helmstedter gar nur 12.

Urbar A
Das älteste Werdener Urbar, deshalb „A“ genannt, besteht aus 39 Blättern mit den Maßen 15,5-18,5 x 24 cm, die in sechs Lagen zusammengeheftet und in starkem Hirschleder eingebunden sind. Dazu kommen 17 kleinere Zettel, hauptsächlich aus Papier. Darauf findet sich ein Kreuz und von einer Hand des 16. Jahrhunderts: „Abbatie prepositure“. Es lässt sich eine Reihe von Handschriften unterscheiden, von denen die älteste aus der Zeit um 900 stammt. Die Pergamentblätter wurden in eine festgelegte Zahl von Zeilen aufgeteilt, die zwischen 24 und 31 Zeilen variiert. Entsprechend schwanken die Maße der Blätter. Diese insgesamt 40 folia (f. 1a war ursprünglich leer und wurde erst viel später mitgezählt) nannte der Herausgeber Rudolf Kötzschke das “Grundbuch des Klosters für Franken, Westfalen und Friesland aus der Zeit der ersten Äbte“. Es umfasste anfangs nur die Lagen 1-3, dazu die Blätter 21 und 26 sowie das Einzelblatt 14, die sich durch gleiche Zeilenzahl und Seitenmaße auszeichnen. Der Rest sind Nachträge aus späterer Zeit.

Es finden sich die umfangreiche Schenkungsurkunde Folkers von 855, Klostergut beim linksrheinischen Friemersheim, der Anfang des Amts Lüdinghausen (Lage I), dessen Fortsetzung, das Amt Albrads, jüngere Einträge zu Hof Arenbögel, das Amt Sandrads (II), Traditionen des Hofs Heldringhausen und einiger Höriger und Wachszinsiger (f. 14), eine Tradition Folobodos und (jünger) die Abgrenzung des Werdener Zehntbezirks, Einkünfte aus dem östlichen Friesland und aus dem Bistum Osnabrück, eine Reihe westfälische Traditionen (III). Dann weitere westfälische Traditionen (IV, f. 21). und ein Bruchstück des Amts Odgrims (IV, f. 26). Dann wieder ostfriesische Einkünfte im Gebiet der Emsmündung (IV, f. 22-25). Schließlich Ämter Westfalens (V), die drei westfälischen Ämter des Wilgis (um Lüdinghausen, Dülmen, Selm), Wilda und Brunger, das Grimhers in Elfter /Twenthe und Einkünfte aus dem Rheindelta (VI).

Die Handschrift setzt sich aus vier ursprünglich selbständigen Registern zusammen, wobei die zusammengehörenden Lagen I-III umfassendere und räumlich weiter gestreute Nachrichten enthalten, Lage IV Ostfriesland, Lage V und VI Westfalen und die niederländischen Gebiete erfassten. Wie Kötzschke zeigen konnte, handelt es sich bei Lage V um den ältesten Teil. Er spiegelt die Verhältnisse im Osnabrückischen vor den normannischen Plünderungen wider, die bis um 890 anhielten. Lage I-III und die genannten Anhängsel sind danach entstanden. Lage IV stammt wohl aus der Zeit um 910 und wurde wenig später den ersten drei Lagen als „friesische“ Ergänzung angefügt. Lage V lässt sich eher dem 2. Drittel des 10. Jahrhunderts zuweisen. Einzelne Stücke in Lage VI sollten wohl von Anfang an entsprechende Passagen in Lage I-III ersetzen, oder sie ergänzen. Nur vereinzelt finden sich Abschriften von Urkunden, wie die große Schenkung Folkers von 855, oder Bruchstücke der Schenkungsurkunde Folkhards in Friesland. Häufiger finden sich Traditionsnachrichten, v.a. in den Lagen I-III. Den Hauptbestandteil bilden Verzeichnisse von Gütern und Gerechtsamen sowie namentliche Verzeichnisse der Pflichtigen mitsamt den Gefällen, also eher Heberegister. Sowohl Lage V, als auch Lage VI sind fast reine Heberegister.

Die Einarbeitung der „raelatio magistri Radwardi“ (f. 23v) deutet auf eine Art schriftlicher oder mündlicher Berichterstattung seitens der lokalen Amtsinhaber bei der Kompilierung des Urbars hin. An einigen Stellen, z. B. im Friemersheimer Register deuten häufige Einsprengsel altdeutscher Ausdrücke auf eine mündliche Weisung der Familia.

Unklar ist, ob alle Teile des Urbars auf Werdener Initiative entstanden sind. Die Lagen I-III lassen diese Deutung jedenfalls zu, während besonders die Lagen V und VI Hinweise enthalten, die auf eine Entstehung „vor Ort“ deuten könnten. Einige der ältesten Stücke, besonders die Ämter Hrodwerks und Hrodgers nennen zwar Pflichtige und Gefälle, machen aber keine Angaben über die Lage der Güter, die jüngeren geben jeweils den Pagus an, in dem sich die Pflichtigen befanden, sowie den Ort.

Bei den häufigen Marginalien und den Einträgen auf insgesamt 17 separaten Zetteln, handelt es sich in der Mehrzahl um Ortsnamen, meist von der Hand Abt Heinrich Dudens (Mitte 16. Jahrhundert). So schreibt er zu „Ostenstadon“: „ist nhu Vusteden in Selhem gehorich, als ider mennichlich bewust“. Allerdings identifizierte selbst er, der den früheren Besitz wohl nicht mehr so gut kannte, einige Orte falsch. So identifizierte er „Uuellithi“ (Welte, nordwestlich Dülmen) mit Vlenbroick, in der Pfarrei Selm (f. 28r).

Urbar B
f. 1-30 Pergament, dazu f. 8a und 12a, 12-15 x 22-24 cm vier Zettel, Pergament, f. 29 und 30 sind stark beschädigt moderner Pappeinband Edition: Kötzschke, Urbare, B, S. 88-131.

Geschrieben von einer größeren Zahl von Händen des 10. und 11. Jahrhunderts, besteht die Handschrift aus 5 Lagen, 2 Einzelblättern und 4 Zetteln. Sie umfasst Abteigut um Werden, West- und Ostfalen, sowie Friesland.

Die erste Lage enthält Einträge verschiedener Hände, frühere zu Westfalen und Friesland, spätere zu Helmstedt. So wurden auf die erste, ursprünglich leere Seite im 12. Jahrhundert die Leistungen des Helmstedter Schulzen eingetragen. Die f. 2v-3r enthalten das Amt Bunos bei Werden, f. 3v-4r ein Register von Bögge bei Kamen, auf den f. 2v-3r und 4v-5r von anderer Hand ein Verzeichnis aus dem Helmstedter Raum, f. 5r hinzugekommene friesische Einkünfte, f. 5v-6r zu Weener an der unteren Ems, f. 6v Waldgerechtsame im Raum Werden (nur Namen und Holzmengen), f. 7r Register des Hofes Bodberg bei Werl, f. 7v wieder friesischer Besitz, Einkünfte aus den Niederlanden und Einkünfte zum Unterhalt von Wollmacherinnen in Leer, f. 8r Tuchlieferungen aus Friesland, Herbergsrechte des Abts, f. 8v wieder friesische (Geld-) Einkünfte und Versuche, den Zuwachs zu ermitteln.

Um Lage II (f. 9-16) wurde ein kleines Pergamentblatt geheftet, das ein Register des Hofs Weitmar bietet, zu dem auch der zwischen f. 12 und 13 eingeheftete Zettel gehört. Auf f. 9r, auch wieder ursprünglich leer, wurden Dienste von vier abteilichen Schulzen für die Brüder festgehalten. Auf f. 9v-10r finden sich die Einkünfte der Pforte, des Küsters und der Schule, f. 10v-11v das Amt Thiedolfs (Helmstedt-Seedorf), f. 12r Jeinsen (bei Hildesheim), f. 12v jüngere Gerechtsame im Mallingforst und Urkundenabschrift (Verpfändungen des Grafen Oddo), f. 13r-14r folgt ein Amt im Emsgebiet, f. 14v Fronden für Barghus (Barkhoven?), f. 14v-15r fünf friesische Höfe, f. 15r Geldgefälle, f. 15v-16r ein Register aus Bögge, ein Erbe in Nordenscheid (im Krehwinkel bei Hetterscheid) bei Werden, schließlich auf f. 16v Einkünfte des Amts Wormstedt (zu Helmstedt).

Auch Lage III (Doppelfolio 17/18) wurde in ihrem ursprünglich klareren Nutzungsbild später verunklärt, denn hier fanden sich zunächst nur Verzeichnisse von Helmstedter Hufen auf f. 17v-18v. Später kamen auf f. 17r verschiedene Einkünfte und das Amt Reingers hinzu, auf f. 18v eine Speiseordnung der Mönche zu Festtagen. Lage IV (Doppelfolio 19/20) enthält Leistungen von drei Helmstedter Schulzen (f.19r-v), ein Register des Hofes Loga an der Leda, eine Zeugenreihe der Tradition Udos, sowie Herbergen nach Berechnung eines Abts „L“ (f. 19v-20v). Lage V (f. 21-28) enthält ein einheitliches Register friesischer Einkünfte auf f. 21r-27r, und auf f. 27v-28r Leistungen der Schulzen auf den Abteihöfen, schließlich Lieferungen des Helmstedter Propstes an den Abt von Werden und einige Hörige, die an Werden übergeben wurden.

Die angehängten Einzelblätter enthalten auf f. 29 eine Dienstordnung für Festtage, auf der Rückseite Traditionen im Laupendahler Wald, Leistungen des Pfarrers von Loga an den Abt, auf f. 30r Hufen, die einem Grafen Hermann (wohl Hermann II. von Werl, einem der Vögte Werdens) überlassen wurden, auf der Rückseite Einkünfte aus Wesecke. Wahrscheinlich geht der Eintrag auf f. 1r (unten) auf Abt Duden zurück, der die Handschrift in die Jahre um 983 datierte, was vermutlich auf den Eintrag auf f. 20v zurückgeht, wo Hofstätten aufgezählt werden, wie sie „abbas L. computavit“. Dieser wurde mit dem 983 verstorbenen Abt Liudolf gleichgesetzt. Handschriftenvergleich mit zeitgenössischen Urkunden und der Vergleich der innerhalb des Urbars B auftauchenden, divergierenden Register (Bögge, Helmstedt) bestätigen, dass die Handschrift um 1000 entstanden sein muss.

Die ältesten Teile finden sich in Lage II, Einträge die möglicherweise auf Abt Liudolf zurückgehen, und Abteigut erfassen, das in Urbar A fehlt. Im frühen 11. Jh. entstanden die Lagen I und III, die z. T. Lage II ergänzen, partiell ersetzen sollten. Später folgten auf den leeren Flächen weitere Einträge. Namensvergleiche zeigen, dass die Lagen IV und V um 1050 entstanden sind, denn viele der Genannten stimmen mit denen aus Urbar C überein, wobei Lage IV eine Beifügung zu V darstellt.

All dies zeigt, dass es sich bei Urbar B um eine Art Fortsetzung von Urbar A handelt, die rund 150 Jahre in Gebrauch war. Die Frage, ob es sich hier um Neuerwerbungen handelt, oder ob es keinen Anlass gab, sie im ältesten Urbar niederzulegen, lässt sich nicht beantworten. Möglicherweise liegt der Schlüssel darin, dass die Aufzeichnungen in zwei Phasen zerfielen: eine frühe, vor 1000, in der man versuchte, das Urbar A zu vervollständigen, sei es um Neuerwerbungen, sei es um Ausgelassenes, und eine spätere Phase, in der die Abfassung eines neuen Urbars ins Auge gefasst werden musste, die um 1050 verwirklicht wurde.

Die Anfänge der Stadt Werden liegen zwar im Dunkeln, doch kann gemutmaßt werden, dass sich schon bald neben dem Kloster, das ja ein bedeutender Wirtschaftsfaktor für seine Umgebung war, eine kleinere Siedlung mit Markt, Kaufleuten und Handwerkern etablierte. In den ersten Jahren (um 800) muss sich das Kloster aber durch eine landwirtschaftliche Überproduktion versorgt haben können: Klosterbrüder und Bauhandwerker an der Klosterkirche und den Klosterbauten mussten versorgt werden. Die Selbstversorgung des Klosters konnte erst Jahre später funktionieren. Im 12. Jahrhundert bezeugen dann vereinzelte Quellenhinweise - u.a. die Bezeichnung der Siedlung als civitas und die Nennung einer (Stadt?-)Mauer - die Entwicklung hin zur Stadt. 1256 - wohl nach Ausschaltung des vom Abt abhängigen Stadtvogts (1240) - privilegierte Graf Otto von Altena (Westfalen) (1249-1262) die Werdener Bürger, für die er sich ausdrücklich als Verteidiger ihrer Freiheit (gegen den Abt) einsetzte. Dagegen war die Übereinkunft „über die Begründung und Befestigung der Stadt“ (sog. Stadtgründungsurkunde vom 22. Juli 1317) zwischen dem unter Druck geratenen Grafen Engelbert II. von der Mark (1308-1328) und dem Werdener Abt Wilhelm II. (1310-1330) ein Kompromiss, der dem Abt als Stadt- und Landesherrn wichtige Rechte in der Stadt (Münze, Zoll, Rechte bei der Aufnahme von Juden und ?Wucherern? - wohl Geldverleiher, die wegen des Zinsverbots alle als Wucherer galten) sicherte. Abt und Abtei wurden aber in der Folgezeit weiter aus der Stadt herausgedrängt. Das älteste Werdener Stadtrecht (vom 25. November 1371) erließ der Vogt Engelbert III. von der Mark (1347-1391) ohne Beteiligung des Abts; es verfügte u.a. die Gründung dreier Gilden und regelte die Aufnahme von Bürgern in die Stadt. Eine gewisse Relativierung der vogteilichen Machtstellung ergab sich dann ein knappes Jahr später, als Engelbert erklärte, außer der Vogtei keine weiteren Recht in der Stadt und im Gericht von Werden zu besitzen. Im 15. Jahrhundert - der Verfall der Abtei machte es möglich - gewann die Stadt weiter an Einfluss: Weinakzise, Brückengeld, Mauerbau und die Befestigung der Ruhrbrücke gehörten nun zum Aufgabenbereich einer städtischen Selbstverwaltung, an deren Spitze Rat und Bürgermeister standen. Mit 700 bis 800 Einwohnern (einschließlich der Stiftsangehörigen) war Werden dabei ein bescheidenes Städtchen innerhalb eines ebenso bescheidenen Territoriums. Dabei blieb es im Wesentlichen - trotz Reformation und protestantisch-preußischer Kirchenvogtei - in der frühen Neuzeit.

Vergessen werden darf nicht, dass die Werdener Äbte während des ganzen Mittelalters und der frühen Neuzeit gleichzeitig Leiter des Helmstedter Klosters St.Ludgeri gewesen sind. Auch in Helmstedt erwuchs ihnen spätestens seit der Mitte des 12. Jahrhunderts eine Stadt, die nach der Brandkatastrophe von 1200 (im deutschen Thronstreit) um 1230 erstmals ummauert und im Laufe des 13. Jahrhunderts weitgehend selbständig vom Werdener Abt als Stadtherrn wurde. Die stadtherrlichen Rechte gingen dabei auf den Helmstedter Rat und auf die welfischen Herzöge über. Die besaßen seit 1180 die Kirchenvogtei über das Kloster und ihnen 1490 wurde formell Helmstedt abgetreten. Gegen Ende des 15. Jahrhunderts soll dabei die Einwohnerzahl der Stadt annähernd 3000 betragen haben.

Das Helmstedter Kloster geriet im späten Mittelalter in den Sog des Niedergangs der Werdener Abtei. Die Äbte - ohnehin nur vom Werdener Konvent gewählt - kümmerten sich kaum noch oder nur unzulänglich (Streitigkeiten mit der Stadt) um die Angelegenheiten des weit entfernten Helmstedt. Daher hielt auch die Bursfelder Kongregation und ihre Reform erst 1481 dort Einzug und konnte mit dem Neuaufbau des Klosters beginnen. Doch war in der frühen Neuzeit das Helmstedter Kloster St. Ludgeri nunmehr Teil einer „Landstadt“ im Territorium der welfisch-braunschweigischen Herzöge, u.a. bedroht durch eine protestantische Umgebung. Aus Furcht vor protestantischen Bilderstürmern brachte der Werdener Abt Hermann von Holte 1547 die bedeutendsten Schätze des Klosters Helmstedt, das als Karlsreliquie verehrte Helmstedter Kreuz und den Kelch des Heiligen Liudger, nach Werden. Mit Werden ereilte das Helmstedter Kloster dann das Schicksal der Säkularisation (1802/1803).


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Das Foto basiert auf dem Bild "Die Zufahrt zum Sendener Schloss" aus dem zentralen Medienarchiv Wikimedia Commons und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. Der Urheber des Bildes ist Markus Schweiß.