Weiter geht es dann bei dem Besuch einer Universität oder Hochschule. Dort fallen Studiengebühren an, der Beitrag, den Studenten regelmäßig entrichten müssen, um ein Studium absolvieren zu dürfen. Aber auch vor der umstrittenen Einführung der Studiengebühr gab es keinen Zugang zu einer Hochschule ganz ohne Kosten.

Der ehemalige "Semesterbeitrag" war zwar verbindlich, konnte aber in Härtefällen erlassen werden. Egal ob Schul- oder Studiengebühren, hier handelt es sich um eine Beteiligung an den Kosten, die für den Besuch des Unterrichtes entstehen. Hinzu kommen jedenfalls die Kosten für alle benötigten Materialien bis hin zur Schuluniform (meist im Internat).