Schul- / Studiengebühr

Auch unsere Bildung kostet Geld. Zwar wurde das Schulgeld in Deutschland 1933 für die Volksschule und 1959 für Gymnasien abgeschafft aber es gibt noch immer Ausnahmen und mancherorts recht hohe "Nebenkosten". Die einzige Ausnahme in Deutschland bilden die öffentlichen Europäischen Schulen, die eine Schulgebühr erheben.

Die "Nebenkosten" entstehen in den Bundesländern, in denen die Schulbücher von den Erziehungsberechtigten, also meist den Eltern, gekauft werden müssen. Je nach Jahrgangsstufe und Schulart ein oft sehr hoher Kostenfaktor! Nur in Ausnahmefällen wird der Antrag auf Kostenübernahme genehmigt, der strengen Richtlinien unterliegt.