Legitimationsfunktion - bedeutet, dass sich die politische Herrschaft dem Recht als rechtmäßiges Instrument bedient. Dies kann sowohl im Hinblick auf die Legitimation der ganzheitlichen Herrschaftsstruktur als auch im Hinblick auf die Legitimation einzelner Aspekte oder Entscheidungen geschehen.

Steuerungs- und Gestaltungsfunktion - damit werden die Rechtsnormen der gesellschaftlichen Akteure geregelt und politische Programme umgesetzt. Somit trägt dieses Recht mittelbar zur Beförderung sozialen Wandels bei.

Kontrollfunktion - die jüngste Funktion des Rechts ermöglicht die nachträgliche Überprüfung der Herrschaftsfunktion. Die Kontrolle kann durch Außenstehende oder politische Konkurrenten veranlasst werden.