Funktionen des Rechts

Es gibt unterschiedliche Funktionen des Rechts, die wie folgt definiert werden.

Friedensfunktion - Diese Funktion wird auch Konfliktbereinigungs- oder Befriedungsfunktion genannt und bezeichnet die Wirkung des Rechts für den sozialen Frieden. Hier werden Streitigkeiten zwischen zwei Parteien durch bindende Beschlüsse beendet.

Ordnungsfunktion - beinhaltet den Wirkungsbereich der Garantie- und Rechtssicherheitsfunktion. Es werden Situationen in vorhersehbarer Weise geregelt und so eine verlässliche Basis sozialer Beziehungen geschaffen.