Historie

Anwalt -> Bevollmächtigter, Althochdeutsch „anwalto“ = Machthaber Rechtsanwalt -> Fürsprecher, Althochdeutsch „reht“ = richten. Berufsbezeichnung für einen juristischen Beistand.

Erste Informationen über die Anfänge der Anwaltschaft in Deutschland lassen sich dem Sachsenspiegel entnehmen. Der Sachsenspiegel ist das bedeutendste und das älteste Rechtsbuch des deutschen Mittelalters. Da die Sachsen einige Bestimmungen gegen das Besatzungsrecht Karls des Großen durchsetzen konnten, galten viele Regelungen des Sachsenspiegels nicht erst seit 800, sondern auch schon in den vorchristlichen Jahrhunderten. Im Landrecht des Sachsenspiegels sind einige Klauseln zu finden, die auf germanische Wurzeln anwaltlicher Tätigkeit hinweisen.