Berufsbild Fotograf

Nach wie vor ist die Berufsbezeichnung des "Lichtbildners" geschützt und darf erst nach abgeschlossener Berufsausbildung geführt werden. Gemeint ist damit heutzutage der Fotograf. Im Bereich der Fotografie gibt es die unterschiedlichsten geschützten und auch ungeschützten Berufsbezeichnungen. Geschützt sind die Bezeichnungen Fotograf, Fotolaborant, Fotodesigner, Diplomfotograf bis hin zum Fotoingenieur.

Die Ausbildung zum Fotografen dauert 3 Jahre und schließt mit einer Gesellenprüfung ab. Bei der Ausbildung bauen folgende Themen der Fotografie und des nötigen Umfeldes aufeinander auf: Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, Sicherheit und Gesundheitsschutz, Umweltschutz, qualitätssichernde Maßnahmen, wirtschaftliche Aspekte, rechtliche Grundlagen, beraten von Kunden, erstellen von Bildkonzeptionen, Arbeitsplanung, handhaben von fotografischen Aufnahmegeräten, einsetzen von Beleuchtung, umsetzen von Bildkonzeptionen, Bilddatenhandling, Bildbearbeitung, ausgeben von Bilddaten sowie das Archivieren von Bilddaten.