Grundsätzlich hat jedes Bestattungsunternehmen die Möglichkeit, Beisetzungen im gesamten Bundesgebiet vorzunehmen. Hinterbliebene Familienangehörige oder Erben können den Bestatter frei wählen, oft sind Vertrauenswürdigkeit und auch Preisvergleiche Auswahlkriterien für ein bestimmtes Unternehmen. Vom Verstorbenen festgeschriebene Vorgaben für die Beisetzung haben jedoch Vorrang.

Auch die Störung von Bestattung oder Totenruhe sind im Gesetz verankert.

Bei Vergehen sind die Grundlagen und Strafmaß für Vergehen in folgenden Paragraphen enthalten:

§ 167 StGB Störung der Religionsausübung
§ 167a StGB Störung einer Bestattungsfeier
§ 168 StGB Störung der Totenruhe