In fast allen Überlieferungen wird auf die letzte Ölung oder die rituelle Waschung des Leichnams hingewiesen, der dann in Leinentücher gewickelt und nach einer würdevollen Trauerfeier bestattet wird.

Die Verbrennung eines Leichnams war immer wieder umstritten. Sie wurde durch ein Dekret aus 789 von Karl dem Großen verboten, um 1794 wieder gefordert und erlaubt. Im Mittelalter diente der Feuertod als Todesstrafe, auch bekannt durch die Hexenverbrennungen. Das erste Krematorium, das der Verbrennung nach dem Ableben diente, wurde in Deutschland 1878 in Gotha eröffnet. Im Laufe der Zeit hat sich diese Form der Bestattung etabliert und ist in vielen Kulturen üblich.