Buddhismus – unabhängig des Todesortes (z. B. Klinik) wird der Verstorbene in seinem Haus aufgebahrt. Dort nehmen Familie und Trauergäste mit gemeinsamen Gesängen Abschied. Diese Form des Abschiedes im Haus erfordert meist eine behördliche Genehmigung.

Oft wird diese Zeremonie in Klöster verlegt, um in Anwesenheit von buddhistischen Mönchen mit Ritualen und Gebeten den Abschied entsprechend des Glaubens zu ermöglichen. Aber auch die Trauerhallen auf unseren Friedhöfen wären grundsätzlich für diese Form der Trauerfeier geeignet. Der Buddhismus schreibt die Verbrennung des Leichnams vor, damit diese im Wortsinn der Erde übergeben werden kann.