Diese zahlreichen Regelungen durch das Arzneimittelgesetz, die Apothekenbetriebsordnung und die Vorgaben des Sozialgesetzbuches lassen den Apotheken heut zu Tage wenig Spielraum für die individuelle Entwicklung. Die Apotheke stellt sich inzwischen als Institution, als Unternehmen dar, hat jedoch kaum Möglichkeiten bei der Produkt- oder Preispolitik flexibel auf den Markt und seine Bedürfnisse zu reagieren. Nach dem Verständnis der Apotheker soll der Focus auch künftig in der unabhängigen Beratung der Kunden liegen. Eine Vielzahl der Apotheker lehnen den freien Wettbewerb und eine freie Preisgestaltung auch weiterhin ab.

Im Segment der verschreibungspflichtigen Medikamente wurde zum 01. Januar 2004 die Preisbindung von einem prozentualen auf einen festgelegten Betrag, unabhängig vom Einkaufspreis, festgeschrieben. Mit dem Ziel einer Wettbewerbsintensivierung ließ der Gesetzgeber dann das Versandverbot und die Preisbindung bei nicht verschreibungspflichtigen Produkten fallen. Ebenso lockerte er das Mehrbesitz- und das Versandverbot und öffnete so den Versand- bzw. Internetapotheken die Tür.