Gesetze

Das Apothekengesetz regelt die Grundlagen des Betriebs von Apotheken in Deutschland.

In Abschnitt 1 des Apothekengesetzes wird unter anderem die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung festgelegt. Abschnitt 2 definiert die Grundlagen von Krankenhaus- und Bundeswehrapotheken sowie das Vorgehen bei einem Notstand der Arzneimittelversorgung.

Im dritten Abschnitt werden der Erlass der Apothekenbetriebsordnung und die Ausnahmeregelung für die Bundespolizei beschrieben. In den Abschnitten 4 und 5 folgen dann Straf-, Bußgeld-, Schluss- und Übergangsbestimmungen.