Historie

Die aus dem 8. Jahrhundert bekannten arabischen Drogen- und Gewürzhändler könnten genauso als Apotheker bezeichnet werden, wie die heilkundigen Mönche der abendländischen Klöster. Die erste gesetzlich fixierte Trennung der Berufe Arzt und Apotheker entstammt der Medizinalordnung vom Staufenkaiser Friedrich II von 1241. Seither durften Ärzte keine Apotheke mehr besitzen oder an einer solche beteiligt sein, Arzneimittelpreise wurden gesetzlich festgeschrieben, um Preistreiberei zu verhindern. Dieses „Edikt von Salerno“ wurde Vorbild der Apothekengesetzgebung in ganz Europa.

Eine Urkunde mit dem Siegel der Stadt Trier, auch von 1241, dokumentiert die Schenkung einer Apotheke, der heutigen Löwen-Apotheke am Hauptmarkt. Sie ist somit die älteste noch existierende Apotheke Deutschlands. Nach einer langen Entwicklung als fliegende Händler etablieren sich die Apotheker in 14. Jahrhundert als wohlhabende Patrizier, die nicht nur Heilpflanzen und Gewürze verkaufen sondern auch anfangen selbst Arzneimittel herzustellen. Zu dieser Zeit war die Rentabilität der Apotheken stark von Seuchen und Epidemien abhängig und wenn diese längere Zeit nicht auftraten, gab es oft Versorgungsprobleme. Als sich ab dem 17. Jahrhundert das Wissen über die Chemie entwickelte, wandelte sich die Apotheke auch zu einem Ort der Forschung.