Steuerberater

Der Beruf Steuerberater gehört zu den Berufen, die keiner Gewerbeordnung unterliegen, und ist somit ein freier Beruf. Um diesen Beruf ausüben zu dürfen muss man vor der Steuerberaterkammer (StBK) die Steuerberaterprüfung ablegen, wofür es zwei Wege gibt. Eine Grundlage für die Zulassung zur Prüfung ist eine abgeschlossene kaufmännische Ausbildung plus 10 Jahre Berufserfahrung. Grundlage ist hier meist die Ausbildung zum Steuerfachangestellten. Der zweite Weg ist der akademische – über ein Studium an einer Fachhochschule oder Hochschule. Nach Abschluss eines wirtschaftswissenschaftlichen Studiums muss dann noch eine praktische Tätigkeit von ca. 2 Jahren angeschlossen werden, um die Prüfung zum Steuerberater vor der Kammer ablegen zu können. Entscheidend für die Dauer des praktischen Teils ist die geleistete Regelstudienzeit. Aber auch für Beamte des gehobenen Dienstes steht dieser Weg offen. Die Dauer der praktischen Tätigkeit liegt hier bei 7 Jahren. Die Prüfungen zum Steuerberater oder staatlich

geprüften Betriebswirt mit Schwerpunkt Steuern wird mindestens 1-mal jährlich angeboten. Nach erfolgreich absolvierter Prüfung bestehen die Aufgaben dieses Berufsfeldes hauptsächlich in der steuerrechtlichen Beratung von Mandanten, Beratung im Steuerrecht für Unternehmen, Einkommenssteuer- und Gewerbesteuerrecht. Der Steuerberater berät seine Mandanten somit in allen Steuer- und Wirtschaftsfragen. Wichtig sind vorausschauende Beratung und optimale Steuergestaltung. Weitere Berufsfelder sind Finanzabteilungen von großen Unternehmen, Insolvenzverwaltung, Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung, vormundschaftliche Aufgaben, Unternehmensberatung oder als Mitglied in einem Aufsichtsrat. Aber oftmals bieten Steuerberater Ihre Dienste auch als Selbstständige in Steuerberatungspraxen an. Wer in diesem sehr umfangreichen Fachgebiet Hilfe benötigt wird diese auf jeden Fall finden – egal ob als festen Mitarbeiter oder kompetente Unterstützung bei der Steuererklärung.