| ElsterOnline: Steuerkontoabfrage via Internet | ||
Steuerbürgerinnen und -bürger können jetzt über das ElsterOnline-Portal die Einsichtnahme in ihr Steuerkonto beantragen. Neuerungen gibt es auch bei der Bevollmächtigung eines Vertreters zur Steuerkontoabfrage. Ab 1. Oktober 2006 wird die Elster-Steuerkontoabfrage in Bayern im ElsterOnline-Portal als Dienst angeboten. Damit können Steuerbürger und Steuerberater, die im Besitz einer vom ElsterOnline-Portal zugelassenen Signaturkarte sind, Einsicht in ihr Steuerkonto bzw. in die Steuerkonten ihrer Mandanten nehmen. Die Freischaltung der Steuerkontoabfrage erfolgt in drei Schritten. Voraussetzung ist zunächst die Registrierung im ElsterOnline-Portal. Dabei ist die Registrierungsart ElsterPlus (Signaturkarte) zu wählen. Die jeweils aktuell im ElsterOnline-Portal zugelassenen Signaturkarten findet man im ElsterOnline-Portal unter der Rubrik Sicherheit. |
Anschließend kann nach dem Login im privaten Bereich des ElsterOnline-Portals unter Dienste die Einsichtnahme in das Steuerkonto beantragt werden. Aufgrund dieses Antrags wird an den Inhaber des Steuerkontos (Steuerpflichtiger) ein Anschreiben versandt. Das beiliegende Zustimmungsschreiben ist unterschrieben an die Zentralstelle ElsterOnline beim Bayerischen Landesamt für Steuern zu senden. Dort wird dann die Einsichtnahme in das Steuerkonto frei geschaltet und der Antragsteller wird entsprechend benachrichtigt. Eine detaillierte schematische Darstellung der einzelnen Schritte finden Sie in der Übersicht: Nach erfolgreicher Einrichtung der Steuerkontoabfrage ist unter der Rubrik "Dienste im privaten Bereich" des ElsterOnline-Portals die Einsichtnahme in das Steuerkonto möglich. |
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