Führerscheine

Der Motorradsport erfreut sich aus den unterschiedlichsten Gründen immer größerer Beliebtheit. Sei es alleine der Fahrspaß, die bessere Beweglichkeit im Straßenverkehr oder die beliebten Touren mit einer Gruppe. Trotz der immer weiter steigenden Zahl der Führerscheininhaber - Motorradfahren vereint noch immer Kameradschaft und Hilfsbereitschaft der Biker untereinander. Mit dem Fortschritt und den höheren Leistungen der Motorräder wurden zur Verbesserung der Verkehrssicherheit die ehemaligen Führerschiene 4 und 1 aktualisiert und tragen nun die Buchstaben M und A mit entsprechenden Unterkategorien. Ab 16 Jahren kann man mit dem Führerschein M beginnen und frühestens mit 20 Jahren darf man uneingeschränkt alle Motorräder fahren.

Kleinkrafträder - M – ab 16 Jahren
zwei- oder dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h
ab 16 Jahren.
Bestand 1. Jan. 2009: 65.448 Fahrerlaubnisse M

Krafträder - A1 – ab 16 Jahren Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ mit einer Motorleistung von bis zu 11 kW (Leichtkrafträder)
schließt M ein
Bis zum 18. Lebensjahr muss das Motorrad auf 80 km/h mechanisch oder elektrisch gedrosselt gefahren werden.
Bestand 1. Jan. 2009: 6.009.991 Fahrerlaubnisse A1

 

A beschränkt (A2 bzw. AB) - ab 18 Jahren
Krafträder mit einer Motorleistung von bis zu 25 kW und einem Leistungsgewicht bis zu 0,16 kW/kg
schließt A1 und M ein
Die Klasse A beschränkt wird nach zwei Jahren automatisch zur Klasse A unbeschränkt (dazu ist weder ein Antrag noch eine weitere Ausbildung oder Prüfung nötig).

A – ab 20 Jahren
Krafträder über 50 cm³ oder über 45 km/h, auch mit Beiwagen.
ab 20 Jahren bei mindestens zweijähriger Fahrpraxis (Nachweis der Fahrpraxis nicht erforderlich) der Klasse A2 bzw. A (beschränkt) (AB) oder ein Mindestalter von 25 Jahren bzw. 21 Jahren in Österreich
setzt voraus: A2 bzw. A (beschränkt) (AB), entfällt bei 25 Jahren bzw. 21 Jahren in Österreich
schließt A1, M ein
Ab dem 25. Lebensjahr entfällt die Forderung der Fahrpraxis bei Neuerwerb. Ein im Alter von 24 neu erworbener Führerschein fällt in die Klasse A beschränkt und ist erst nach Ablauf der vollen zwei Jahre (und nicht mit Vollendung des 25. Lebensjahrs) automatisch die Klasse A.
Bestand 1. Jan. 2009: 6.749.920 Fahrerlaubnisse A


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