Immobilien

Im deutschen Recht wird das Haus als Wohngebäude angesehen. Mit "Haus und Habe" werden Immobilien und Mobilien (Hausrat) bezeichnet. Neben dem Bedürfnis nach Nahrung und Kleidung wird das Bedürfnis nach einer Wohnung inzwischen zu den menschlichen Grundbedürfnissen gerechnet. Eine Immobilie, in der Rechts- und Wirtschaftssprache „unbewegliches Sachgut“ genannt, ist ein Grundstück oder ein Bauwerk (Gebäude). Wenn ein Grundstück gemeint ist, wird diese Immobilie auch Liegenschaft genannt. Folgende Unterbegriffe definieren die Immobilien nach ihrer Nutzung:

Wohnimmobilie: Gebäude oder Gebäudeteil, das ausschließlich oder überwiegend Wohnzwecken dient. Die Nutzung kann durch Eigentümer oder auch Mieter erfolgen. Eine Wohnimmobilie kann zu Wohn- oder auch Gewerbezwecken dienen (Ferienwohnung, Atelier).

Gewerbeimmobilie: Gebäude oder Gebäudeteil, das ausschließlich oder überwiegend zu gewerblichen Zwecken genutzt wird. Die Bewertung dieser Immobilienform erfolgt in der Regel nach dem Ertragswertverfahren. Es existieren fünf verschiedene Arten von Gewerbeimmobilien.

• Produktionsimmobilien – Lagerhallen, Kühlhallen, Verteilerzentren.

• Handelsimmobilien – Supermärkte, Einkaufszentren, Ladenlokale
Spielparks, Freizeit- Sportstätten
• Gewerbeimmobilien – Logistik- und Büroimmobilien
• Spezialimmobilien – Diskotheken, Bahnhöfe
• Freizeitimmobilien -

Sozialimmobilie: Gebäude, die der Erkennung, Behandlung, Vermeidung und Rehabilitation von akuten Krankheiten dienen (Krankenhäuser und Rehazentren). Im engeren Sinne werden als Sozialimmobilie jedoch Gebäude bezeichnet, die dem Wohnen oder der Unterbringung von behinderten, pflegebedürftigen Menschen sowie sozialen Randgruppen dienen (Kinder- / Obdachlosenheim).

Spezialimmobilie / Sonderimmobilie: ein Gebäude, das für eine genau bestimmte, besondere Nutzung erstellt und vorgesehen ist, beispielsweise ein Bahnhof, ein Kraftwerksgebäude oder ein Hotel. Meist ist die eine Mischung aus unterschiedlichen Objekttypen wie z.B. Flughafenterminals, Autobahnraststätten oder Kureinrichtungen. Die Nutzungserfordernisse einer Spezialimmobilie orientiert sich an einem bestimmten Nutzer.

Liegenschaft: Grundstück nebst allen darauf befindlichen Gebäuden und Zubehör. Auch hier handelt es sich um ein unbewegliches Gut, eine Immobilie.