Gesetze

Eine Bestattung ist die Bewahrung des toten Körpers oder z. B. der Asche nach dem Lebensende. Im Sprachgebrauch finden sich hier die Begriffe Bestattung, Begräbnis, Beerdigung oder Beisetzung. Die Ausführung der hiermit verbundenen Arbeiten wie Transport, Aufbewahrung und Beisetzung sind in Deutschland per Gesetz geregelt. Die gesetzlichen Bestimmungen wie Bestattungsgesetze, Friedhofsgesetze, Leichenverordnungen und hygienische Vorschriften regeln den Ablauf der des Bestattungswesens. Die Vorschriften sind in der örtlichen Friedhofsordnung oder durch die Religionsgemeinschaft festgelegt. Hieraus geht auch in besonderem Maß hervor, dass Verstorbene auf einem öffentlichen Friedhof beerdigt werden müssen. Ausnahmen bilden hier die schon lange bekannte Seebestattung und neue Alternativen wie Urnenbeisetzung in einem Friedwald oder die Verarbeitung der Asche zu Diamanten.

Grundsätzlich hat jedes Bestattungsunternehmen die Möglichkeit, Beisetzungen im gesamten Bundesgebiet vorzunehmen. Hinterbliebene Familienangehörige oder Erben können den Bestatter frei wählen, oft sind Vertrauenswürdigkeit und auch Preisvergleiche Auswahlkriterien für ein bestimmtes Unternehmen. Vom Verstorbenen festgeschriebene Vorgaben für die Beisetzung haben jedoch Vorrang.

Auch die Störung von Bestattung oder Totenruhe sind im Gesetz verankert.

Bei Vergehen sind die Grundlagen und Strafmaß für Vergehen in folgenden Paragraphen enthalten:

§ 167 StGB Störung der Religionsausübung
§ 167a StGB Störung einer Bestattungsfeier
§ 168 StGB Störung der Totenruhe