Todesbescheinigung (vom Arzt) bzw. Leichenschauschein
Personalausweis des Verstorbenen
Geburtsurkunde (bei Ledigen)
Auszug aus dem Familienbuch (bei Verheirateten)
Falls kein Auszug aus dem Familienbuch vorhanden, ist die Heiratsurkunde vorzulegen.
Rechtskräftiges Scheidungsurteil und Heiratsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch (bei Geschiedenen)
|
|
Auszug aus dem Familienbuch mit Sterbeeintrag des Ehepartners oder Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners (bei Verwitweten)
Die vorgenannten Unterlagen sind jeweils im Original zur Beurkundung des Sterbefalls vorzulegen.
ggf. vorhandener Bestattungsvorsorgevertrag
ggf. Versicherungsunterlagen
ggf. Versichertenkarte der jeweiligen Krankenkasse |