Versandapotheke
Ende der 90er Jahre wurde das Verbot für den Versand von Arzneimitteln in das Apothekengesetz (Bundesgesetz vom 20.08.1960) aufgenommen. Damit wurde der Arzneimittelversandhandel in Deutschland aus grundsätzlichen Erwägungen heraus bis 2003 ausdrücklich verboten. Eine Verfassungsbeschwerde war der Anlass, den Versandhandel ab 01. Januar 2004 freizugeben. Der Europäische Gerichtshof stellte anschließend fest, dass die Einschränkung des Versandhandels von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in einem Mitgliedsstaat der EU rechtens sei, was jedoch die Aufhebung dieses Verbotes nicht beeinflusste. Aber nur, wer in rechtlicher Hinsicht die Anforderungen einer Apotheke erfüllt, darf auch den Versand von Arzneimitteln ausführen. Für dieses zusätzliche Dienstleistungsangebot wird eine Genehmigung der zuständigen Behörde benötigt, die auch erteilt wird, wenn keine Einschränkung des Apothekenbetriebes zu erwarten ist.   Die Versandapotheke unterliegt allen gesetzlichen Einschränkungen der Sozialgesetzgebung sowie des Apotheken- und Heilmittelwerbegesetz. Trendsetter ist in diesem Markt die niederländische Internetapotheke DocMorris. Doch gibt es inzwischen rund 600 Versandapotheken im Internet, davon 15 professionelle Großanbieter wie Sanicare, Mycare oder Apotheke Venlo. Mit der Entwicklung der Informationstechnologie wurden auch für Versandapotheken Systeme entwickelt, die pharmazeutisches und technisches Wissen miteinander verbinden. Um Kunden werben die Anbieter mit Preisnachlässen von bis zu 30Prozent. Der wirkliche Wettbewerb spielt sich jedoch bisher nur auf dem verordnungsfreien Markt ab. Aber nicht nur für Kunden der Generation Internet sondern besonders für chronisch Kranke mit planbarem Arzneimittelbedarf ist die Versandapotheke eine Alternative zu traditionellen Versorgungswegen.