Auf Initiative der Gemeinde baute daher der Innsbrucker Bahnunternehmer von Schwind eine als Dampfstraßenbahn betriebene Lokalbahn zwischen dem Staatsbahnhof Reutlingen und Eningen. Am 1. November 1899 wurde die Strecke in Betrieb genommen.

Mit drei Dampflokomotiven der Münchner Lokomotivfabrik Krauss, 8 Personenwagen und zwei Gepäckwagen wurde der Betrieb eröffnet. Während zwischen Eningen und dem Reutlinger Südbahnhof eine eigene Trasse erbaut wurde, lagen die Gleise in Reutlingen weitgehend im Straßenraum und führten durch die Gartenstraße zum Bahnhof.

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Trotz guter Nachfrage machte die Bahn jedoch fast von Beginn an Verluste. Von Schwind trat deswegen schon 1903 die Bahn an die Gemeinde Eningen ab. Doch auch unter kommunaler Regie blieben die Verluste hoch. Ab 1906 gab es Überlegungen für eine elektrische Straßenbahn.

1909 begannen Verhandlungen der Lokalbahnverwaltung mit der Württembergischen Eisenbahn-Gesellschaft (WEG) mit dem Ziel, die Strecke als Basis der geplanten Straßenbahn zu verkaufen. Querelen mit Pfullingen verhinderten aber zunächst weitere Pläne, erst 1911 konnte der Verkauf abgeschlossen werden.

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Die WEG begann zügig mit dem Umbau der alten Lokalbahn und verlängerte die Strecke von Reutlingen in den westlichen Vorort Betzingen. Gleichzeitig wurde die gesamte Strecke mit Oberleitung versehen. Am 24. Juli 1912 wurde die Straßenbahn Eningen - Reutlingen - Betzingen feierlich eingeweiht.

In Reutlingen war die Bahn dabei teilweise völlig neu aufgebaut worden, so wurde die Strecke aus der eher abseits der Innenstadt gelegenen Gartenstraße in die Wilhelmstraße und über den Marktplatz verlegt. Neben den Triebwagen für den Personenverkehr beschaffte die WEG 1913 auch eine elektrische Lokomotive für den ab 1900 betrieben Güterverkehr auf Rollböcken.

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Die Gemeinde Pfullingen hatte ursprüngliche Pläne, eine Zweigstrecke der Straßenbahn von Reutlingen nach Pfullingen zu bauen, blockiert. Erst ein Schuhfabrikant, der den Neubau einer Fabrik vom Bau der Straßenbahn abhängig machte, sorgte im Gemeinderat für ein Umdenken.

1916 wurde schließlich die am Südbahnhof abzweigende Strecke nach Pfullingen für Personen- und Güterverkehr eröffnet. Alle Strecken wurden eingleisig und mit Ausweichen gebaut. Nach Ende des Ersten Weltkrieges wurden in Reutlingen Pläne zur weiteren Erschließung des Umlands gewälzt.

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Nach intensiven Diskussionen mit den Nachbargemeinden entschied sich die Stadt Reutlingen, eine Strecke von Reutlingen über Rommelsbach und Oferdingen nach Altenburg zu bauen. Die WEG übernahm für die Stadt Verwaltung und Betrieb. Am 1. August 1928 wurde die Strecke schließlich eröffnet.

Schon die erste Abrechnung der WEG sorgte allerdings für Unstimmigkeiten mit der Stadt, so dass sich diese 1930 entschloss, den Betrieb in eigene Regie zu übernehmen. Damit gab es zwei völlig unabhängige Straßenbahnbetriebe in Reutlingen. Die städtische Linie arbeitete allerdings mit Verlust. Die Stadt entschied sich daher dazu, die WEG-Strecken zu übernehmen, um ein einziges rentableres Unternehmen zu haben.

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Aufgrund des 1912 mit der WEG vereinbarten Kündigungsschutzes von 30 Jahren konnte erst während des 2. Weltkriegs, 1944 das WEG-Netz in den endgültigen Besitz der Stadt übergehen, am 1. März desselben Jahres erfolgte die offizielle Übergabe. Damit waren alle 18,3 Strecken-km der Straßenbahn im Besitz der Stadt. Der Krieg brachte in der Innenstadt bis nach Betzingen zerstörte Oberleitungen durch Bombenangriffe.

Die Fahrzeuge blieben dank der weit außerhalb liegenden Betriebshöfe in Eningen und Oferdingen weitgehend unbeschädigt. Im Oktober 1945 konnten wieder alle Strecken befahren werden. 1949 wurde eine erste Buslinie eröffnet.

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Das Streckennetz wurde am 12. September 1964 durch die kurze Stichstrecke nach Orschel-Hagen nochmals erweitert. Mit 19,5 km Streckenlänge hatte die Reutlinger Straßenbahn die größte Länge ihrer Geschichte erreicht.

Aufgrund der geringen Größe des Netzes gab es in Reutlingen nur relativ wenige Linienänderungen. Insgesamt wurden nur vier Liniennummern verwendet, diese waren auch erst seit Anfang der 60er Jahre an den Fahrzeugen sichtbar. Zuvor waren lediglich die Endstellen angegeben worden.

Linie 1 fuhr von Eningen nach Betzingen über den Karlsplatz. Sie bediente damit auch die Strecke der früheren Dampfbahn. Ab 1967 fuhr sie nach Stilllegung des Betzinger Astes nur noch bis zum Karlsplatz, 1968 wurde sie aufgrund der Netztrennung bis zu einer neuen Endstelle in der unteren Wilhelmstraße zurückgezogen. Ihre maximale Länge betrug 7,20 km.

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Linie 2 fuhr vom Hauptbahnhof nach Pfullingen über den Südbahnhof. Analog zur Linie 1 wurde sie 1968 in die untere Wilhelmstraße zurückgenommen. Ihre maximale Länge betrug 4,20 km. An der Endstelle in Pfullingen befand sich eine der beiden als Wendeschleifen ausgebauten Endstellen der Reutlinger Straßenbahn.

Linie 3 fuhr vom Karlsplatz nach Altenburg über Rommelsbach und Oferdingen. Ab 1968 konnte die Linie 3 aufgrund des Umbaus des Karlsplatz nur noch bis zu einer neu gebauten Endstelle im Nordring fahren. Die maximale Streckenlänge betrug 8,26 km, sie war damit die längste Reutlinger Linie.

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Linie 4 fuhr vom Karlsplatz nach Hagen über Orschel. Sie war die neueste Strecke des Reutlinger Stadtverkehrs, wie auch die Linie 3 fuhr sie ab 1968 nur noch bis zum Nordring. Ihre maximale Länge betrug 3,60 km.

Im Zuge der geplanten Umbauten des Karlsplatzes war die Einrichtung neuer Durchmesserlinien mit dichterem Angebot geplant worden. Ab 6. Januar 1968 sollte folgendes Angebot gefahren werden, wozu auch bereits weitere Ausweichen eingebaut worden waren:

  • Linie 1: Eningen - Karlsplatz - Orschel-Hagen
  • Linie 2: Pfullingen - Karlsplatz - Rommelsbach
  • Linie 3: Karlsplatz - Rommelsbach - Altenburg
  • Linie 4: Karlsplatz - Orschel-Hagen

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Aufgrund einer Fehlplanung am Karlsplatz war allerdings für die dort endenden Züge zusätzlicher Rangieraufwand nötig, was nach Einführung der neuen Linien zu einem Chaos und stundenlangen Verspätungen führte. Nach wenigen Tagen wurde wieder das bisherige Liniennetz eingeführt.

Insgesamt setzte die Reutlinger Straßenbahn während ihres Bestehens 28 Triebwagen und 44 Beiwagen ein. Hinzu kamen diverse Arbeitsfahrzeuge, Rollböcke sowie eine Güterzuglok. Für die Dampfzüge waren bis zur Elektrifizierung vier kleine zweiachsige Lokalbahnlokomotiven vorhanden.

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Während die Lokomotiven ausgemustert und verkauft wurden, wurden die Beiwagen für den elektrischen Betrieb umgerüstet. Fast alle Fahrzeuge wurden von der Maschinenfabrik Esslingen geliefert, vielfach orientierte Reutlingen sich bei der Bestellung am Fahrzeugpark der Stuttgarter Straßenbahnen. Vorwiegend aus Stuttgart wurden neben Neufahrzeugen auch diverse Gebrauchtfahrzeuge übernommen. Nach Einstellung der Straßenbahn konnten lediglich noch die drei neuesten Gelenkwagen vom Typ GT4 nach Stuttgart verkauft werden, die übrigen Fahrzeuge wurden meist verschrottet.

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Einige Fahrzeuge gingen an Straßenbahnmuseen, ein Zug aus Trieb- und Beiwagen blieb als Denkmal in Reutlingen. Alle Strecken der Reutlinger Straßenbahn waren eingleisig in 1000 mm Spurweite angelegt.

Mit insgesamt 19,5 km Streckenlänge zwischen 1964 und 1967 hatte das Netz seinen größten Umfang. Davon lagen immerhin 12,8 km auf eigenem Bahnkörper. Insgesamt betrug die Gleislänge mitsamt allen Ausweichen und Abstellgleisen in den Betriebshöfen 22,2 km.

1952 lagen im Netz insgesamt 64 Weichen. Die verwendete Oberleitungsspannung betrug 750 Volt Gleichstrom, die zulässige Höchstgeschwindigkeit betrug maximal 40 km/h, die maximale Steigung betrug (auf der Strecke nach Altenburg) 7%.

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Die Reutlinger Straßenbahn hatte - bedingt durch ihre Entstehung aus zwei Betrieben - zwei Betriebshöfe, einen in Eningen für die Linien 1 und 2 und einen in Oferdingen, der die Linien 3 und 4 abdeckte. Diese Trennung blieb jahrelang bestehen, unter anderem gab es bis 1962 noch zwei verschiedene Kupplungssysteme.

Das Biosphärengebiet Schwäbische Alb ist ein 85.270 Hektar großes Biosphärenreservat, das weite Teile der Mittleren Schwäbischen Alb und ihres Vorlandes umfasst. Es wurde im Januar 2008 als Biosphärengebiet des Landes Baden-Württemberg eingerichtet. Seit Mai 2009 ist das Gebiet auch als Biosphärenreservat der UNESCO anerkannt.

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Der Begriff „Biosphärenreservat“ steht international und auf Bundesebene für das modellhafte Miteinander von Ökonomie, Ökologie und Sozialem. Das Land Baden-Württemberg hat sich gegen den Ausdruck „Reservat“ entschieden, in seinem Landesnaturschutzgesetz findet sich unter § 28 stattdessen der Begriff „Biosphärengebiet“. In Zusammenhang mit dem Begriff „UNESCO“ wird nach Vorgaben der UNESCO der Begriff UNESCO-Biosphärenreservat verwendet.

Die Biosphärengebiet hat eine rund 40 Kilometer lange Nord-Süd-Ausdehnung und erstreckt sich vom Vorland der Mittleren Alb über deren Albtrauf und deren Hochfläche bis an die Donau im Süden. Die Hang- und Schluchtwälder am Albtrauf sind ein markantes naturräumliches Alleinstellungsmerkmal des Biosphärenreservats.

Auch die landschaftsprägenden Streuobstwiesen im mittleren Albvorland und die abwechslungsreiche traditionelle Kulturlandschaft auf der Alb mit ihren Wacholderheiden, Magerrasen, Wiesen, Weiden, Ackerflächen und Wäldern kennzeichnen das Biosphärengebiet. Ein wichtiger Bestandteil ist der zentral im Schutzgebiet liegende ehemalige Truppenübungsplatz Münsingen mit dem früheren Dorf Gruorn.

Erste Überlegungen für ein Biosphärengebiet Schwäbische Alb hatten 1991 Michael Succow und Markus Rösler vom NABU-Bundesverband. Es folgte 1992 bis 1996 die Dissertation Röslers zum Thema „Arbeitsplätze durch Naturschutz am Beispiel der Biosphärenreservate und der Modellregion Mittlere Schwäbische Alb“ sowie jahrelange Lobbyarbeit insbesondere des NABU-Landesverbandes für dieses Projekt.

Die Realisierung erfolgte jedoch erst im Kontext der Aufgabe der militärischen Nutzung des Truppenübungsplatzes Gutsbezirk Münsingen und seine Konversion im Jahr 2005 sowie aufgrund der Positionierung des 2005 als Ministerpräsident ins Amt gekommenen Günther Oettinger.

Dieser bezeichnete das Biosphärengebiet als „Leuchtturmprojekt“ des Landes und unterstützte die Realisierung des ersten Großschutzgebietes in Baden-Württemberg.

Alle am Planungsprozess Beteiligten waren sich von Anfang an einig, dass der herausragende naturkundliche und kulturhistorische Wert des 6.700 Hektar großen ehemaligen Truppenübungsplatz Gutsbezirk Münsingen und seiner Umgebung nur mit einem großräumigen integrativen Konzept zu erhalten ist. Die direkt an den Truppenübungsplatz angrenzenden Städte und Gemeinden Bad Urach, Münsingen und Römerstein im Landkreis Reutlingen waren die ersten Kommunen, die einem Biosphärengebiet beitreten wollten.

Zunehmend rückte auch die weiträumigere Region um den ehemaligen Truppenübungsplatz in den Mittelpunkt der Planungen. Hierzu trugen nicht zuletzt die sehr engagierten Naturschutz- und Umwelt-,Landwirtschafts-, Wirtschafts- und Tourismusverbände bei.

Zum 1. Januar 2006 trat das neue Landesnaturschutzgesetz von Baden-Württemberg in Kraft, das die rechtlichen Grundlagen für die Einrichtung von Biosphärengebieten auf Landesebene regelt. Bereits drei Wochen später fand eine Informationsveranstaltung für Kommunalpolitiker aus der Region zum Thema Biosphärengebiet statt.

Beteiligt waren das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg, das Regierungspräsidium Tübingen und die Landkreise Reutlingen, Esslingen und der Alb-Donau-Kreis. Im Rahmen dieser Veranstaltung wurde dann auch gemeinsam die namengebende Bezeichnung Biosphärengebiet Schwäbische Alb entwickelt.

Das Besondere an dem Entstehungsprozess ist, dass sich die beteiligten Gemeinden aktiv und freiwillig eingebracht haben. Hintergrund hierfür sind hauptsächlich die positiven Erfahrungen der Kommunen mit den Förderprogrammen PLENUM und REGIONEN AKTIV, die auf der Basis der lokalen Agenda 21 arbeiten. Insbesondere bei der Verordnung und der Abgrenzung kam der partizipative Grundgedanke zur Geltung.

Eine weitere Besonderheit des gemeinschaftlichen Planungsprozesses ist, dass alle Teilnehmer von Beginn an anstrebten, ein Biosphärengebiet auf Grundlage der UNESCO-Kriterien zu entwickeln. Am 15. Oktober 2007 wurde der partizipativ erstellte UNESCO-Antrag an das MAB-Komitee (UNESCO-Programm Der Mensch und die Biosphäre) in der deutschen Version übergeben.

Seit dem 26. Mai 2009 ist das Biosphärengebiet Schwäbische Alb auch als UNESCO-Biosphärenreservat anerkannt. Die Urkunde zur Anerkennung wurde durch die Vorsitzende des deutschen MAB-Nationalkomitees Gertrud Sahler am 26. Juni 2009 im Alten Lager in Münsingen an Ministerpräsident Günther H. Oettinger übergeben.

Die schützenswerte Kulturlandschaft des Biosphärengebietes bietet zahlreichen seltenen Tier- und Pflanzenarten wichtigen Lebensraum. Beispiele hierfür sind Rotmilan, Wanderfalke, Wespenbussard, Raufußkauz, Heidelerche, Steinschmätzer, Berglaubsänger, Bechsteinfledermaus, Alpenbock, Schwarzer Apollo, Schwalbenschwanz oder der Blauschwarzer Eisvogel. Typische Pflanzenvertreter sind zahlreiche seltenen Orchideen oder die Silberdistel.

Das zukünftige Hauptinformationszentrum („Zentrum für Nachhaltigkeit“) soll im Alten Lager in Münsingen im Juni 2010 eröffnet werden. Ferner befindet sich momentan ein Netzwerk an Informations- und Bildungseinrichtungen für das zukünftige Biosphärengebiet im Aufbau.

Bestehende Einrichtungen werden zukünftig gemeinsam Besucher des Gebietes zu unterschiedlichen Themen informieren. Folgende Einrichtungen sind Bestandteil des Netzwerks:

  1. Münsinger Bahnhof - Zentrum für Natur, Umwelt und Tourismus
  2. Freilichtmuseum Beuren
  3. Haupt- und Landgestüt Marbach
  4. Naturschutzzentrum Schopfloch
  5. Obstbaumuseum Metzingen-Glems
  6. Peterstor Zwiefalten
  7. Wimsener Mühle Hayingen
  8. Umweltbildungszentrum Listhof Reutlingen
  9. Waldschulheim Hayingen-Indelhausen
  10. Schertelshöhle Westerheim
  11. Mühlen- und Trachtenmuseum Pfullingen

Weitere Zentren sind in Bad Urach (Alte Post), Lauterach (Sportheim), Schelklingen (Alter Bahnhof) und Dächingen (Neubau Ortsmitte), Teilort von Ehingen, geplant.

Der Schwäbische Städtebund war in erster Linie ein militärisches Bündnis mehrerer Reichsstädte. Zielsetzung war die Sicherung der reichsstädtischen Freiheitsrechte. Das Bündnis richtete sich damit auch gegen die Bestrebungen der jeweiligen Landesfürsten zur territorialen Ausdehnung Bayerns, Württembergs, Österreichs und weiterer aufkommender Territorialstaaten.

Der Schwäbische Städtebund entstand als Verbindung von 22 schwäbischen Städten, darunter Augsburg, Ulm, Reutlingen und Heilbronn, welche sich auf Betreiben Kaiser Ludwigs des Bayern am 20. November 1331 zu gegenseitigem Beistand verpflichteten. 1340 traten die Grafen von Württemberg, Öttingen, Hohenberg und andere dem Bund bei. Er wurde jeweils auf Zeit geschlossen und ist wiederholt erneuert worden. Der Bestand seiner Mitglieder variierte.

Der Städtebund vom 4. Juli 1376 wurde von den 14 oberschwäbischen Reichsstädten Biberach an der Riß, Buchhorn, Isny im Allgäu, Konstanz, Leutkirch im Allgäu, Lindau (Bodensee), Memmingen, Ravensburg, Reutlingen, Rottweil, St. Gallen, Überlingen, Ulm und Wangen im Allgäu unter der Führung Ulms gegründet und erlangte besondere politische Bedeutung. Im August 1377 trat auch die am Rande zu Franken gelegene Reichsstadt Dinkelsbühl dem Städtebund bei, gefolgt von Städten aus dem fränkischen Kernland wie Rothenburg ob der Tauber, Windsheim u.a.

Kaiser Karl IV. wollte noch zu Lebzeiten erreichen, dass sein Sohn Wenzel zum römisch-deutschen König gewählt würde. Um das zu erreichen, musste er die Kurfürsten und andere einflussreiche Personen durch finanzielle oder territoriale Gaben in seinem Sinne beeinflussen. Seine entstandenen hohen Ausgaben sollten Einnahmen von den Städten wieder ins Lot bringen, denen er Abgaben aufbürdete.

Nicht zu Unrecht fürchteten die kleinen und mittelgroßen Reichsstädte, dass sie bei säumiger Zahlung gegebenenfalls als Pfand an reiche Adlige geraten könnten, wie es der Stadt Donauwörth widerfahren war. Ihre Unabhängigkeit und alleinige Verantwortung dem Kaiser gegenüber war latent gefährdet, doch ihrer Forderung nach Schutz und Unantastbarkeit der Reichsunmittelbarkeit verschloss sich Karl IV.

Um ihre Rechte und Privilegien zu sichern, führten gleichgelagerte Interessen der Reichsstädte zu einem Bund. Das Eintreiben säumiger Abgaben an den Kaiser oblag im Einzelfall dem Landesherrn, in Württemberg dem Grafen von Württemberg, der außerdem seit 1373 kaiserlicher Landfriedenshauptmann war. Neidvoll schielte er auf die hohen Einkünfte der Städte aus dem lukrativen Handel mit Barchent und Salz.

Der Bund der 14 oberschwäbischen Städte wurde auf vier Jahre geschlossen. Der Kaiser erkannte diese Vereinigung nicht an, sah das als Rebellion und ließ den Reichskrieg gegen die Städte führen. Am 14. Mai 1377 siegten Söldner des Schwäbischen Städtebundes aus Reutlingen in der Schlacht bei Reutlingen gegen eine vom Grafen Ulrich von Württemberg, dem Sohn des Grafen Eberhard II. von Württemberg, angeführte Mannschaft. Am 31. Mai sprach Kaiser Karl IV., der sich dem Städtebund gegenüber bisher missgünstig gezeigt hatte, die Städte von der Reichsacht los.

1378 führten Ulm, Esslingen und Reutlingen einen Kriegszug in Württemberg durch. Rothenburg ob der Tauber war in Kämpfe mit Bischof Gerhard von Würzburg verwickelt. Ulmer Söldner plünderten in Mindelheim.

Der Städtebund gewann in dieser Zeit weitere Mitglieder, unter anderem auch die bedeutenden, von den bayerischen Herzögen bedrängten Städte Nürnberg und Regensburg. Augsburg schloss sich im Jahr 1379 dem Bündnis an.

König Wenzel gab nach dem Nürnberger Reichstag von 1379 dem Herzog Leopold III. von Österreich die beiden Landvogteien in Schwaben zum Pfand, weil er ihn für die Unterstützung des Papstes Urban VI. gewinnen wollte. Landvogt in Oberschwaben war bis dahin der Bayernherzog Friedrich der Weise, in Niederschwaben Graf Eberhard II. Der Städtebund missbilligte die Pfandvergabe. Es kam deshalb zu einer streitigen Auseinandersetzung mit den Fürsten- und Ritterbünden, deren Meinungsführer Graf Eberhard II. war.

Die Macht des Bundes näherte sich nun ihrem Höhepunkt; bis 1385 war die Zahl der Mitglieder auf 32 gestiegen.

Am 20. März 1381 entstand ein zweiter Rheinischer Städtebund, zu dessen Mitgliedern unter anderem Frankfurt, Mainz, Worms, Speyer und Straßburg zählten. Er war das gegnerische Pendant zum Löwenbund, einem Zusammenschluss von Grafen und Niederadeligen.

Der Rheinische Städtebund vereinigte sich mit dem Schwäbischen Städtebund am 17. Juni 1381 zum „Süddeutschen Städtebund“, einem in erster Linie militärischen Beistandspakt. Auch Basel und Wil waren unter den Mitgliedern.

Die Gegenseite reagierte sechs Tage später mit der Gründung des rheinischen Kurfürstenbundes und beantragte dessen königliche Anerkennung. Die Städte führten in diesem Jahr einen Krieg gegen den Löwenbund in Franken. Augsburg, Ulm und Schwäbisch Hall veranstalteten daneben einen Kriegszug in das Gebiet der Adligen.

In Württemberg endeten die schwelenden Auseinandersetzungen mit einem vom Grafen Eberhard II. und Herzog Leopold III. von Österreich initiierten Friedensschluss in Ehingen (Donau) am 9. April 1382 („Ehinger Einung“). Als sich König Wenzel im selben Jahr dem Kurfürstenbund anschloss, versteiften sich die Haltungen beider Seiten. Die Herzöge von Bayern legten sich in Kämpfen mit dem Erzbischof von Salzburg an.

Im Jahr 1383 versuchte König Wenzel in Nürnberg die widersprüchlichen Interessen durch einen allgemeinen Landfrieden zu ordnen. Im am 11. März 1383 neu geschaffenen „Nürnberger Herrenbund“ waren nur Adlige vertreten. Der königliche Plan wurde von den Städten abgelehnt, da er den Zusammenschluss zu Bünden untersagte.

König Wenzel stellte sich in der „Heidelberger Einung“ (auch „Heidelberger Stallung“ genannt) am 26. Juli 1384 an die Spitze der Städte. Ein Einvernehmen zu einem Waffenstillstand zwischen Fürsten und Städten kam zustande. Der Nürnberger Landfriede von 1383 wurde von den Städtebünden und diese dagegen von König Wenzel anerkannt, der König beteiligte sich jedoch nicht an der Vereinbarung zwischen Städte- und Fürstenbund.

Der Süddeutsche Städtebund verstärkte sich am 21. Februar 1385 durch ein Bündnis mit Bern, Solothurn, Zürich und Zug zum „Konstanzer Bund“, den auch das habsburgische Luzern durch eine entsprechende Abmachung mit Zürich indirekt unterstützte. Die eidgenössischen Städte wollten sich gegen Begehrlichkeiten der Habsburger im Alpenland Unterstützung verschaffen. 1385 umfasste der ganze Städtebund mehr als 50 Reichsstädte.

Der Konstanzer Bund zerfiel aber bereits im Folgejahr wieder. Als sich im Winter drei eidgenössische Städte Übergriffe auf Orte im habsburgischen Besitz erlaubten, reagierte Herzog Leopold III. von Österreich. Das nach Unabhängigkeit strebende Luzern forderte die Bündnispartner zur Unterstützung auf, doch die schwäbischen Städte vermittelten am 22. Februar 1386 einen Waffenstillstand mit dem Adligen. Die Eidgenossen führten ihren Streit jedoch bis zur Schlacht bei Sempach am 9. Juli 1386 weiter. Die an einem Krieg nicht interessierten süddeutschen Städte verglichen sich hingegen mit Leopold am 15. Mai, was zum Bruch des gegenseitigen Beistandspaktes von Konstanz führte.

Zwischen den schwäbischen und rheinischen Städten und dem Herrenbund existierten seit 1381 Konflikte, die in Gesprächen bereinigt wurden. Krieg wollten die einander feindlich gesinnten Parteien aber nur ungern führen. Weil König Wenzel eine städtefreundliche Haltung einnahm, überlegten die Fürsten 1387 die Absetzung des Monarchen und die Königswahl Friedrichs des Weisen, des Bayernherzogs in Landshut. Er regierte gemeinsam mit seinen Brüdern Johann II. und Stephan III. das Herzogtum Bayern.

Auf Anregung Regensburgs wurde Erzbischof Pilgrim II. von Salzburg am 25. Juli 1387 in den Städtebund aufgenommen. Damit wurden in einen Streit zwischen Herzog Stephan III. von Bayern und Erzbischof Pilgrim auch die Städte und Graf Eberhard II. von Württemberg verwickelt. Friedrich der Weise half 1388 seinem Bruder Stephan, den Erzbischof Pilgrim zu inhaftieren.

Letzterer war Bundesgenosse der Städte, welche die Herzöge gerne unter ihre Herrschaft zwingen wollten. Die Weigerung des Bayern, den Erzbischof wieder freizulassen, löste den Bündnisfall im Städtelager und damit einen bewusst provozierten Krieg aus.

Die militärischen Auseinandersetzungen erreichten 1388 ihren Höhepunkt. Das Heer Graf Eberhards II. von Württemberg besiegte zusammen mit dem Pfalzgrafen Ruprecht, dem Burggrafen Friedrich von Nürnberg und anderen das Heer der schwäbischen Städte am 23. August in der Schlacht bei Döffingen. (Weil sich die Schlacht am Bartholomäustag ereignet hat, wird in manchen Quellen auch der 24. August genannt.) Kurz darauf unterlagen die Truppen der rheinischen Städte am 6. November bei Worms.

Der Krieg der Städte gegen Bayern (Städtekrieg 1387 bis 1389), bei dem König Wenzel anfangs auf der Seite der Städte stand, endete am 5. Mai 1389 mit dem Landfrieden von Eger. König Wenzel bewog den größten Teil der Bundesmitglieder zur Teilnahme am Landfrieden, dessen Ergebnis unter anderem die Auflösung aller Städtebünde, also auch des Schwäbischen Städtebundes, während der Laufzeit der Vereinbarung war.

Bündnisse schwäbischer Städte entstanden zwar auch im 15. Jahrhundert noch mehrmals, kamen aber jenem großen Bund bei weitem nicht an Bedeutung gleich.

Insgesamt endeten die Auseinandersetzungen mit einer Pattsituation: Den Landesherren war es nicht gelungen, die Städte ihrem jeweiligen Gebiet einzuverleiben oder die Privilegien der Städte zu beschneiden.

Die Städte scheiterten aber mit ihrem Versuch, durch militärischen Druck größeren Einfluss auf die Reichspolitik zu gewinnen. Die Verwüstungen, die der Krieg mit sich brachte, waren jedoch immens, so dass die Städte in der Folgezeit sehr viele Mittel zur militärischen Sicherung der Stadtgrenzen aufbrachten. Die damit einhergehende Verschuldung führte häufig dazu, dass die Städte ihre politische Unabhängigkeit aufgaben und den angrenzenden Territorien eingegliedert wurden.


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